Gesetzliche Regeln, die Sie kennen sollten
Unsere Kunden müssen sich verpflichten:
1- die Vorschriften, insbesondere die Steuervorschriften, des Landes, in dem sie ihr Unternehmen gründen, aber auch die Vorschriften des Landes, in dem sie ihren steuerlichen Wohnsitz haben, einzuhalten,
2- in dem Land, in dem sie ihr Unternehmen gründen, eine echte Geschäftstätigkeit auszuüben und ihre wirtschaftliche Substanz in diesem Land zu organisieren,
3- ihre Steuern in dem Land zu zahlen, in dem sie ihren steuerlichen Wohnsitz haben,
4- keine Steuerhinterziehung, Steuerflucht, Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten zu organisieren.
Jeder Kunde, der gegen diese Verpflichtungen verstößt, trägt die alleinige und volle Verantwortung für sich selbst.
Ihre Firma muss über eine Firmenadresse verfügen; wir stellen sie Ihnen für 41 €/h/Monat zur Verfügung, darin enthalten ist auch die digitalisierte Verwaltung der Post. Optional und gegen Aufpreis können Sie Zugang zu einem Büro oder einem Besprechungsraum erhalten.
Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, ein grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) besitzen, aber keine wirtschaftliche Substanz (Räumlichkeiten, Büros, Mitarbeiter, Bürotechnik, tatsächliche Tätigkeit, …) im Land der Niederlassung Ihres Unternehmens organisiert haben, wird davon ausgegangen, dass Ihr Unternehmen in dem Land existiert, in dem Ihre Tätigkeit tatsächlich entfaltet wird (wirtschaftliche Substanz); Sie zahlen dann Ihre Körperschaftssteuer in dem Land, in dem die wirtschaftliche Substanz organisiert ist.
Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind, eine grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) besitzen und wirtschaftliche Substanz (Räumlichkeiten, Büros, Mitarbeiter, Bürotechnik, tatsächliche Tätigkeit, …) in dem Land organisiert haben, in dem Ihre Gesellschaft ansässig ist, kommt Ihre Gesellschaft grundsätzlich für die Körperschaftssteuer des Landes in Betracht, in dem Ihre Gesellschaft ansässig ist, und Sie zahlen Ihre persönlichen Steuern (und oder BNC), auf Einkommen, Dividenden, Flat-Tax, …, in Frankreich. Konsultieren Sie einen Steueranwalt, bevor Sie eine Bestellung über unsere Website aufgeben.
Jede grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union), die von einem Steuerausländer gehalten wird, muss in dem Land gemeldet werden, in dem der Eigentümer der besagten Gesellschaft steuerlich ansässig ist; für Frankreich ist hier der Link zum Meldeformular: https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_15928.do
Jedes Bankkonto außerhalb des Landes, in dem der Kontoinhaber seinen steuerlichen Wohnsitz hat, muss von diesem bei der Steuerbehörde seines steuerlichen Wohnsitzlandes angemeldet werden; für Frankreich ist hier das Formular für die Anmeldung eines ausländischen Bankkontos zu finden: https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/3916/2019/3916_2568.pdf
Wenn ein grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) keine physische und materialisierte Niederlassung (Mitarbeiter, Räumlichkeiten) in seinem Gastland (Land, in dem es eingetragen ist) hat, d. h. es fehlt ihm die tatsächliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Substanz in seinem Gastland, muss es in dem Land, in dem die Tätigkeit tatsächlich entfaltet wird, Körperschaftssteuer zahlen. Diese Körperschaftsteuer entspricht dann dem Satz, der in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, festgelegt ist. Ein steuerlich nicht ansässiger (Expatriate) ist ein Arbeitnehmer oder Firmeninhaber, der nicht in dem Land steuerlich ansässig ist, in dem er arbeitet. Der nicht steueransässige Eigentümer eines grenzüberschreitenden Unternehmens in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Für Frankreich gilt das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes “Ihr steuerlicher Wohnsitz ist in Frankreich, wenn dies der Ort Ihres Hauptaufenthalts ist, d. h. wenn Sie sich dort mehr als sechs Monate im Jahr aufhalten.” https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F62.
Die Gründung einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) bedeutet auch, eine wirtschaftliche Substanz zu schaffen (tatsächliche lokale Organisation der Tätigkeit: Büros, Räumlichkeiten, Tätigkeit, Materialisierung, Ressourcen usw.), was für Sie als Eigentümer der Gesellschaft in einem fernen Land schwierig ist, wenn Sie nicht in dem Land ansässig sind, in dem Ihre Gesellschaft ansässig ist. Das Nichtvorhandensein einer wirtschaftlichen Substanz einer ausländischen Gesellschaft ist gleichbedeutend mit dem faktischen Betrieb und der steuerlichen Niederlassung der Gesellschaft in dem Land, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist. Wenn ein EU-Bürger eine Gesellschaft in Europa gründet, erleichtert dies die Niederlassung der Gesellschaft und ermöglicht es ihm, die Verwaltung, die Buchhaltung, die Produktion, den Vertrieb und die Steuererklärungen im Land des Gesellschaftssitzes zu bewältigen. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Verpflichtungen des Eigentümers des Unternehmens in dem Land, in dem er steuerlich ansässig ist.
Wir sind Vermittler und führen die Gründung von Unternehmen nicht selbst durch.
Wir eröffnen nicht selbst ein Bankkonto: Wir stellen den Kontakt zu Ihnen her oder ein angestellter Manager der Bank nimmt Kontakt mit Ihnen auf.
*Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Eignung für die Eröffnung eines Bankkontos* sind für die Entscheidung der Bank ausschlaggebend. Wir übernehmen keine Garantie für die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Einführung einer Bank* ist eine Dienstleistungspflicht und keine Ergebnispflicht. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungsbedingungen, Verkaufsbedingungen und Datenschutzpolitik..
Zufrieden-oder-Geld-zurück-Garantie: Die Eintragung Ihrer Gesellschaft wird garantiert Zufrieden-oder-Geld-zurück-Garantie, vorbehaltlich des Eingangs des vom Kunden ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Formulars zur Gründung einer Gesellschaft bei uns, zusammen mit einem Scan des gültigen, im Rathaus oder bei einem Notar beglaubigten Reisepasses oder Personalausweises und einem Wohnsitznachweis von weniger als 3 Monaten (Festnetz- oder Mobiltelefon- oder Stromrechnung oder gleichwertig, in Französisch oder Englisch) für jeden der Geschäftsführer, Gesellschafter oder Mitglieder. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notariell beglaubigten Identitätsnachweise und Gründungsdokumente durch den Kunden und der Reise des Kunden in das Land, in dem die Gesellschaft gegründet wurde.
Hinterlegung des Stammkapitals nicht eingeschlossen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angegeben, außer in Bulgarien.
Business- und Prestige-Pakete: Das Stammkapital, auch wenn es nicht hinterlegt ist, verpflichtet Sie zur Haftung. Virtuelles Stammkapital ist eine Zahl, die im englischen Handelsregister eingetragen ist, dieser Betrag ist nicht bei einer Bank hinterlegt. Dieses Stammkapital ist virtuell, es ist also nicht real. Es besagt nur und ausschließlich, dass der oder die Anteilseigner bis zu diesem, nur indikativen, Betrag des Stammkapitals haften.