création de société en Lituanie

Unsere Stärke: Bankeinführungen* bei echten Banken (Bankfilialnetz)

und immer unsere Echtzeit- und italienische Reaktionsfähigkeit, ständige Überwachung und Unterstützung, die in allen unseren Paketen enthalten sind.

Das Premium-Paket beinhaltet* : Gründung einer Gesellschaft in Litauen, inkl. Bankeneinleitung* - Möglichkeit der Zahlung in 1 oder 2 Raten.

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In 2 Raten zahlen, Anzahlung von 796 € HT

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  • Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie automatisch per E-Mail ein Formular zur Unternehmensgründung, das Sie ausfüllen müssen.
  • Zahlung per Banküberweisung ist ebenfalls möglich: Sie können Ihre Bestellung oben aufgeben; während des Bezahlvorgangs wird Ihnen die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung angeboten. Markieren Sie das Kästchen ‘Banküberweisung’. Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Bankverbindung für die Überweisung zu. Sie haben die Möglichkeit, in einer oder zwei Raten zu zahlen.

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Neu: Vermittlung eines Kontakts zu einem unserer Kundenreferenten. Möchten Sie sich über unser Unternehmen vergewissern? Wir bieten Ihnen auf Anfrage die Möglichkeit, mit einem unserer Kundenreferenten in Kontakt zu treten.
Stammkapital von 1 £ eingetragen*, nicht hinterlegt. Möglichkeit der Eintragung eines höheren Stammkapitals, ohne dass es bei der Eintragung der Gesellschaft und der Eröffnung des Bankkontos bei der Bank hinterlegt wird*.

Bankeinführung* (Online-Banking, Kreditkarte,...) bei Revolut Business, Wise,...: 0 € (in allen Aufträgen zur Unternehmensgründung enthalten)


Oder

Deutscher Support (ein unabhängiger, für den Kunden verantwortlicher Partner, der bei der Bank angestellt ist, ruft Sie auf Italienisch an und bearbeitet Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Revolut Business oder einem anderen unserer Partner): 290 € ohne MwSt.

Oder

Bankeneinleitung* in einer echten Bank in Europa (deutsche Sprache und Manager, Bankangestellter), Bankfilialnetz in einem an Italien angrenzenden Land: mit Reise, 392 € ohne MwSt.

Oder

Vorstellung der Bank* in einer ehten Bank, die aus einem Netz von Filialen besteht, OHNE DELOCALISIERUNG (was bei einer echten Bank selten ist), natürlich mit Online-Fernzugriff und mit einem unabhängigen Kundenbetreuer, der für die Bank arbeitet und Deutsch spricht: keine Reisekosten, 392 € ohne MwSt.

Oder

HSBC-Bankeinführung* in einem EU-Land : 890 € ohne Mehrwertsteuer

Sie können sich natürlich auch für eine Einführung* in das Online-Banking (neo-banking: Revolut Business oder einer unserer Partner) entscheiden, die in allen unseren Gründungspaketen kostenlos enthalten ist.

Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

Bei der Gründung einer Gesellschaft in Litauen kann man zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UAB) ist die häufigste Rechtsform in Litauen, um ein Unternehmen zu gründen (etwa 96 % aller Niederlassungen). In Litauen heißt eine private GmbH UAB (uždaroji akcinė bendrovė) und bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Eintragung einer Gesellschaft in Litauen

Das Zivilgesetzbuch der Republik Litauen hat die Rechtsnormen für die Gründung, die Rechtsstellung, die Leitungsorgane und ihre Befugnisse, die Liquidation und die Reorganisation der verschiedenen Arten von Unternehmen in Litauen festgelegt.

Nach dem Zivilgesetzbuch haben alle in Litauen tätigen Unternehmen den Status einer juristischen Person. Eine juristische Person wird als eine Gesellschaft, Institution oder Organisation definiert, die Rechte und Pflichten in eigenem Namen erwerben und ausüben kann.

Vor der Gründung eines Unternehmens ist es von entscheidender Bedeutung, die für Sie rechtlich und wirtschaftlich am besten geeignete Unternehmensform zu bewerten und zu wählen, da sich diese Wahl nicht nur auf die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals, sondern auch auf die Rechtsform des Unternehmens und andere unternehmensbezogene Fragen auswirkt.

Die häufigste Form der gewerblichen Präsenz in Litauen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UAB).

Es gibt vier Hauptarten der Firmenregistrierung in Litauen für ausländische Investoren, und sie sind wie folgt :

  • Öffentliche Gesellschaft (AB) ist ähnlich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) oder eine Aktiengesellschaft (JSC).
  • private Gesellschaft (UAB)
  • Offene Handelsgesellschaft (TUB) oder Kommanditgesellschaft (KUB).
  • Zweigniederlassung oder Repräsentanz

Alle Unternehmen müssen sich in das einheitliche Register für juristische Personen (das Register) eintragen, das vom Nationalen Zentrum für Unternehmensregister verwaltet wird.

Wir können Ihr Unternehmen in Litauen gründen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UAB)

Der häufigste Weg für ausländische Kleinanleger, in der Republik Litauen zu investieren, ist die Gründung einer Privatgesellschaft.

Zulässiges Kapital

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt das Mindeststammkapital 2.500 Euro. Das Mindeststammkapital muss auf einem Bankkonto hinterlegt werden; mindestens 25 % des Kapitals müssen bei der Gründung der Gesellschaft eingezahlt werden. Das Kapital wird in Aktien aufgeteilt, die nicht öffentlich gehandelt oder zum Verkauf angeboten werden dürfen.

Gründer

Eine oder mehrere Personen können der/die Gründer (Anteilseigner) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Der Gründer kann in der Republik Litauen ansässig oder nicht ansässig sein.

Status

Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird als juristische Person betrachtet.

Haftung

Der/die Anteilseigner haften beschränkt bis zur Höhe der Gesamtsumme ihrer Anteile.

Organ der Geschäftsführung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von der Hauptversammlung der Aktionäre bestimmt, es gibt keine Anforderung an einen Vorstand oder Aufsichtsrat. Die Höchstzahl der Anteilseigner einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf 250 nicht überschreiten.

Rechnungsprüfung

Jährliche Audits sind erforderlich, wenn der Umsatz 1,4 Millionen Euro übersteigt.

Aktiengesellschaft (AB)

Die Aktiengesellschaft ist eine der häufigsten Arten von Handelsgesellschaften für mittlere und große Unternehmen in Litauen.

Zulässiges Kapital

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindeststammkapital 40.000 Euro. Das Mindeststammkapital muss auf einem Bankkonto hinterlegt werden; mindestens 25 % müssen eingezahlt werden. Das Kapital wird in Aktien aufgeteilt, die öffentlich gehandelt oder zum Verkauf angeboten werden können.

Gründer

Eine oder mehrere Personen können der/die Gründer (Aktionär/e) einer Aktiengesellschaft sein, und sie können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Gründer kann in der Republik Litauen ansässig oder nicht ansässig sein.

Status

Eine Aktiengesellschaft wird als juristische Person betrachtet.

Haftung

Die Aktionäre haften beschränkt bis zur Höhe des Gesamtbetrags ihrer Aktien.

Organ der Geschäftsführung

Das Entscheidungsorgan einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Vorstand, der aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsratsmitgliedern besteht. Die Leitungsorgane der Gesellschaft werden von der Hauptversammlung der Aktionäre bestimmt.

Offene Handelsgesellschaft (TUB) oder Kommanditgesellschaft (KUB)

In der Republik Litauen gibt es zwei Arten von Partnerschaften. Der Hauptunterschied besteht im Umfang der Haftung.

Status

Beide Partnerschaften werden als eine rechtliche Einheit betrachtet.

Haftung

Kommanditgesellschaften haben eine beschränkte Haftung, d. h. die Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer Einlagen, während es mindestens einen Komplementär mit unbeschränkter Haftung geben muss.

Bei Kommanditgesellschaften muss es eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern geben, die von allen unterschrieben und notariell beglaubigt ist.

société en lituanie

Zweigniederlassung oder Repräsentanz

Ausländische Gesellschaften oder Organisationen können in Litauen ihre Vertretungsbüros und Zweigstellen einrichten. Das Vertretungsbüro oder die Zweigniederlassung ist Teil einer ausländischen Gesellschaft oder Organisation, die sich auf dem Gebiet der Republik Litauen befindet. Mindestens ein Manager muss in Litauen ansässig sein.

Die Zweigniederlassung oder das Vertretungsbüro sind die Einheit einer juristischen Person (ausländisches Unternehmen), aber keine juristische Person.

Die Zweigniederlassung ist eine strukturelle Einheit einer juristischen Person, die ihren Hauptsitz hat und alle oder einen Teil der Funktionen der juristischen Person ausübt. Die Zweigniederlassung kann Transaktionen in dem von der ausländischen Gesellschaft vorgegebenen Rahmen durchführen.

Die Repräsentanz ist eine organisatorische Einheit einer juristischen Person, die ihren satzungsmäßigen Sitz hat und das Recht genießt, die angegebenen Geschäfte zu tätigen, d. h. die Interessen der juristischen Person zu vertreten und zu wahren. Das Vertretungsbüro kann Werbung betreiben, darf aber keine Geschäfte machen.

Das Hauptmerkmal eines Vertretungsbüros oder einer Zweigniederlassung ist, dass die ausländische Gesellschaft für alle Verantwortlichkeiten zuständig ist.

In steuerlicher Hinsicht kann ein ausländisches Unternehmen in Litauen eine feste Niederlassung gründen. Eine Repräsentanz oder Zweigniederlassung ist keine formale Anforderung für die Rechnungsprüfung.

Steuern in Litauen

Die Republik Litauen betreibt eine unternehmensfreundliche Steuerpolitik und das Steuersystem ist an die Gesetzgebung der Europäischen Union angepasst. Seit 1990 hat sich das litauische Steuersystem radikal verändert, um ausländische Investitionen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu unterstützen.

Steuern und andere Zahlungen werden auf der Grundlage der Anordnung des Obersten Rates aus dem Haushalt eingezogen; die Regional- und Gemeinderäte handeln bei der Steuererhebung jedoch getrennt. In Litauen werden die Grundprinzipien der Steuerzahlung und ihre Regelung durch das Gesetz über die Steuerverwaltung geregelt, das die Rechte und Pflichten des Steuerverwalters und des Steuerzahlers sowie das Verfahren zur Berechnung der Steuer und die zu zahlenden Beträge festlegt.

In Litauen gibt es sieben Hauptsteuerarten :

  • Einkommensteuer für Unternehmen
  • Einkommensteuer für natürliche Personen
  • Grundsteuer
  • Grundsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Steuer auf den Mehrwert
  • Verbrauchsteuer
  • Steuer auf Lotterien und Spiele

Der Staat erhebt außerdem Sozialversicherungsbeiträge, Steuern auf die natürlichen Ressourcen des Staates, die Steuer auf Öl- und Gasressourcen, die Steuer auf Umweltverschmutzung, Konsulatsgebühren, Staatsgebühren.

Einkommensteuer für Unternehmen

Körperschaftssteuerpflichtig sind Unternehmen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, und die Steuer wird auch von gemeinnützigen Organisationen gezahlt, die aus gewerblichen Tätigkeiten Nutzen ziehen.

Der allgemeine Körperschaftssteuersatz beträgt 15 %, obwohl Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und einem jährlichen Bruttoumsatz von weniger als 300.000 Euro sich für einen Körperschaftssteuersatz von weniger als 5 % entscheiden können. Darüber hinaus genießen diese Kleinunternehmen folgende Vorteile:

Der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2009 betrug 20 %, 2010 wurde der Steuersatz auf 15 % gesenkt und liegt immer noch auf demselben Niveau.

Für das Jahr 2010 belaufen sich die Grundbeiträge auf 40,7 % des Gesamteinkommens vor Steuern und decken damit alle Risiken (mit Ausnahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) ab, wobei 31,7 % vom Arbeitgeber, aber die restlichen 9 % vom Arbeitnehmer gezahlt werden.

Landwirtschaftliche Betriebe, gemeinnützige Organisationen, Kleinunternehmen, Unternehmen mit ausländischem Kapital und Unternehmen, die behinderte Menschen beschäftigen, können Steuererleichterungen beantragen. Litauen gewährleistet im Vergleich zu den anderen baltischen Staaten tatsächlich die günstigsten Bedingungen für das Wachstum von Kleinstunternehmen.

Einkommensteuer für natürliche Personen

Die schrittweise Senkung der Einkommensteuer für natürliche Personen begann im Jahr 2006. Heute muss jede natürliche Person eine Einkommensteuer für natürliche Personen in Höhe von 15 % zahlen, wenn sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist. Wenn die Person als dauerhaft ansässig betrachtet werden kann, wird die Einkommensteuer auf der Grundlage des Einkommens berechnet, das die Person in Litauen und im Ausland erzielt. Im Ausland ansässige Personen müssen die Steuer nur auf den Teil des Einkommens zahlen, der in Litauen erzielt wird. Um eine Person als in Litauen ansässig zu betrachten, muss diese Person innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mindestens 183 aufeinanderfolgende Tage in Litauen leben.

Personen, die ein Gehalt beziehen, das unter dem steuerfreien Mindesteinkommen liegt, sind praktisch von der Einkommensteuer für natürliche Personen befreit. Das steuerfreie Mindesteinkommen wird wie folgt berechnet: BETRAG DES STEUERFREIEN STANDARDEINKOMMENS – 0,15 * (LOHN – MINDESTLOHN). Derzeit beträgt der Standardbetrag des steuerfreien Einkommens 300 Euro und der Mindestlohn 555 Euro. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Berechnung des steuerfreien Einkommensbetrags bei einem Gehalt von 555 Euro und einem Gehalt von 1000 Euro.

  • Lohn von 555 Euro
    1. Gehalt von 555 Euro – Mindestgehalt von 555 Euro = 0 Euro
    2. 0,15 * 0 EUR = 0 EUR
    3. 300 EUR steuerfreier Standardbetrag – 0 EUR = 300 EUR steuerfreies Einkommen.
  • Gehalt von 1000 EUR
    1. Gehalt von 1000 EUR – Mindestgehalt von 555 EUR = 445 EUR.
    2. 0,15 * 445 EUR = 66,75 EUR
    3. 300 EUR steuerfreier Standardbetrag – 66,75 EUR = 233,25 EUR steuerfreies Einkommen

Menschen mit Behinderungen und alleinerziehende Mütter (Väter) sind ebenfalls von der persönlichen Einkommensteuer befreit, und die Steuer wird nicht von Renten und Stipendien abgezogen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer in Litauen schwankt zwischen 0,3 % und 3 %. Private Immobilien werden in der Regel mit 1 % auf den Wert der Immobilie besteuert, der 220.000 Euro übersteigt. Dieser Schwellenwert erhöht sich auf 286.000 EUR für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern (unter 18 Jahren) oder einem behinderten Kind, das eine besondere Betreuung benötigt. Es ist auch zu beachten, dass in jedem Einzelfall der tatsächliche Grundsteuersatz von der örtlichen Gemeinde geregelt wird (er muss jedoch innerhalb der oben genannten Bandbreite liegen).

Grundsteuer

In Litauen umfasst die Grundsteuer nur die Zahlung der Grundsteuer, und die Bestimmungen zur Berechnung und Zahlung der Grundsteuer werden von den Gemeinde- und Bezirksräten festgelegt. Das Objekt, auf das die Grundsteuer erhoben wird, ist ein privates Grundstück, und der jährliche Steuersatz liegt zwischen 0,01 % und 4 % des Grundstückswerts (im Falle eines Waldes beinhaltet der Steuersatz nicht den Wert der Bäume).

Neue Grundstückseigentümer müssen die Steuer für das ganze Jahr zahlen, wenn das Grundstück in der ersten Hälfte des Jahres gekauft wird. Wird das Grundstück jedoch in der zweiten Jahreshälfte gekauft, muss die Steuer ab dem Folgejahr gezahlt werden. Falls das Grundstück in der ersten Jahreshälfte verkauft wird, muss die Steuer nicht für das betreffende Jahr gezahlt werden, aber wenn der Verkauf in der zweiten Jahreshälfte stattfand, muss die Steuer für das gesamte Jahr gezahlt werden.

Verbrauchsteuer

Die geplante Verbrauchsteuer zur Anpassung des Verbrauchs von Waren, die zum Verkauf im Land bestimmt sind, wird auf folgende Waren erhoben:

  • Ethylalkohol, nicht denaturierte Spirituosen und alkoholische Getränke, einschließlich Bier ;
  • Tabak und Tabakprodukte ;
  • Kaffee, Schokolade und kakaohaltige Lebensmittel ;
  • Schmuck, Gold und Silber, mit Ausnahme von Imitationsschmuck und Münzen ;
  • Motorenkraftstoff, ausgenommen Flugkraftstoff, und Dieselkraftstoff ;
  • Luxusautos;
  • Elektrizität;
  • Veröffentlichungen mit erotischem oder gewalttätigem Inhalt.

Die Verbrauchsteuer wird nicht auf alkoholische Getränke und ihre Rohstoffe erhoben, die von staatlichen Unternehmen, die zur Herstellung von alkoholischen Getränken berechtigt sind, eingeführt werden, sowie auf ausgeführte Waren.

Erbschaftssteuer

Die Höhe der Steuer wird nach dem Wert des steuerpflichtigen geerbten Gutes unter Anwendung der folgenden Steuersätze berechnet:

  • wenn der Wert des steuerpflichtigen geerbten Gutes 150.000 EUR nicht übersteigt – 5 % ;
  • wenn der Wert des steuerpflichtigen geerbten Gutes 150.000 EUR übersteigt – 10 %.

Die Steuer wird nicht erhoben auf Vermögen, das der überlebende Ehepartner nach dem Tod des anderen Ehepartners erbt, auf Vermögen, das von Kindern (auch Adoptivkindern), Eltern (auch Adoptiveltern), Vormund (Pfleger), Personen unter Vormundschaft (betreute Kinder), Großeltern, Enkelkindern und Geschwistern geerbt wird, sowie auf geerbtes Vermögen, dessen steuerpflichtiger Wert 3.000 Euro nicht übersteigt.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Mehrwertsteuer wird nicht von Personen berechnet und an den Haushalt abgeführt, deren Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen (mit Ausnahme von langfristigen Investitionen) stammen, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B. Lebensmittel, Postdienste usw.

Der Mehrwertsteuersatz beträgt in Litauen 21%.

Registrierung als USt-pflichtige Person

Ausländische Körperschaften müssen sich in Litauen als umsatzsteuerpflichtig registrieren lassen, wenn :

  • Sie nehmen eine mehrwertsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit in Litauen auf,
  • Sie erwerben in Litauen Waren von steuerpflichtigen Einheiten mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Wert der im Kalenderjahr erworbenen Waren übersteigt 14.000 Euro,
  • Sie erwerben Dienstleistungen von steuerpflichtigen Einheiten mit Sitz im Ausland,
  • sie tätigen Fernverkäufe und der Wert der gelieferten Waren, die im Laufe des Kalenderjahres nach Litauen befördert wurden, übersteigt 45 000 EUR.

Sozialversicherungsbeiträge

In Litauen funktioniert die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme auf einem relativ hohen Niveau. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern gezahlt. Die Grundbeiträge belaufen sich auf 33,7 % des Gesamteinkommens vor Steuern und decken damit alle Risiken (außer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) ab, wobei 30,7 % vom Arbeitgeber, aber die restlichen 3 % vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Staat zahlt Beiträge im Namen bestimmter Personengruppen (Teilbeteiligung an der Finanzierung), z. B. für Kinder.

Gemäß den litauischen Rechtsvorschriften gibt es drei Kategorien von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und die Beitragssätze der Sozialversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu Lasten der Beitragszahler, die diesen Kategorien zugeordnet sind:

  • Kategorie I: Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 1 %;
  • Kategorie II: Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 0,44 %;
  • Kategorie III: Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag von 0,28 %.

Um Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem zu haben, muss eine Person abhängig beschäftigt oder selbstständig sein und Beiträge zahlen. Der Verwaltungsrat der Nationalen Sozialversicherungskasse und ihre örtlichen Büros tragen diese Personen in das Sozialversicherungsregister ein. Alle Zweige des litauischen Sozialversicherungssystems sind für Arbeitnehmer verpflichtend, aber nur einige davon (Rente und Gesundheitsfürsorge) sind Selbstständigen vorbehalten. Selbstständige können sich freiwillig in anderen Zweigen versichern.

Steuern auf die natürlichen Ressourcen des Staates

Ziel des Gesetzes über Steuern auf staatliche Naturressourcen ist es, die Verantwortung der Nutzer von Naturressourcen für deren effektive und wirtschaftliche Nutzung zu erhöhen und die Ausgaben des Staates für die Erforschung von Naturressourcen und die Erhaltung ihrer Quantität und Qualität zu kompensieren. Die Steuern auf staatliche Naturressourcen müssen in die Produktionskosten eingerechnet und an den Staatshaushalt abgeführt werden.

Steuer auf Lotterien und Spiele

Seit 2009 gelten folgende Bedingungen: Der auf Lotterien erhobene Steuersatz beträgt 5 %, aber der auf Bingo, Totalisatoren und Wetten erhobene Steuersatz – 15 %.

Fotos sind nicht vertraglich bindend. Angaben zum 30.06.23. *Domizilierung/Kuriere: 41 € zzgl. MwSt./Monat zahlbar pro Jahr.

Optional, auf Anfrage und nach Kostenvoranschlag, können wir Ihnen bei der Schaffung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens helfen (Ansiedlung, Materialisierung, Rekrutierung, Organisation, Entwicklung).

 *Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Eignung für die Eröffnung eines Bankkontos* sind für die Entscheidung der Bank ausschlaggebend. Wir übernehmen keine Garantie für die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bankeneinleitung* ist eine Dienstleistungsverpflichtung und keine Ergebnisverpflichtung. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und Datenschutzrichtlinie.