Unsere Stärke: Bankeinführungen* bei echten Banken (Bankfilialnetz)

und immer unsere Echtzeit- und italienische Reaktionsfähigkeit, ständige Überwachung und Unterstützung, die in allen unseren Paketen enthalten sind.

Das Premium-Paket: HOLDINGGESELLSCHAFT 100 % online, keine Reisekosten | Zahlung in 1 oder 2 Raten | Bankeinzug* inklusive

Zahlung in 1 Rate €632

SOFORT BEZAHLEN

Zahlung in 2 Raten, Vorauszahlung € 319

2 Mal bezahlen
  • Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie automatisch per E-Mail ein Formular zur Unternehmensgründung, das Sie ausfüllen müssen.
  • Zahlung per Banküberweisung ist ebenfalls möglich: Sie können Ihre Bestellung oben aufgeben; während des Bezahlvorgangs wird Ihnen die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung angeboten. Markieren Sie das Kästchen ‘Banküberweisung’. Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Bankverbindung für die Überweisung zu. Sie haben die Möglichkeit, in einer oder zwei Raten zu zahlen.

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Das Premium-Paket umfasst :

  • Gründung eines HOLDING-Unternehmens in London (Vereinigtes Königreich), ohne Reiseaufwand, Bankeinführung*.
  • Unabhängig von Ihrer Nationalität können Sie Ihr Unternehmen in London innerhalb eines Tages gründen, zu 100 % online und ohne Reiseaufwand. Sie brauchen keine Privatadresse in London, müssen dort nicht ansässig sein und benötigen auch kein Visum. Stammkapital ab 1 £.
  • Ultraschnelle Unterstützung bei der Bankeinführung*.
  • Bonus (angeboten): 3 exklusive, noch nicht genutzte Geschäftsideen.
  • Sie möchten per Banküberweisung bezahlen? Kein Problem, fragen Sie nach unserer Bankverbindung unter 0667896739
  • Möchten Sie sich über unsere Leistungen vergewissern? Kein Problem, wir können Ihnen die telefonischen Kontaktdaten eines oder mehrerer Kunden geben
  • Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

Überlassen Sie die Gründung Ihres Unternehmens nicht irgendjemandem. Bei uns genießen Sie die folgenden Vorteile und Garantien:

Sie müssen weder für die Gründung Ihres Unternehmens noch für Ihre Bankeinführung* vor Ort sein. Außerdem sprechen wir Französisch.

Stammkapital von 1 £ eingetragen*, nicht hinterlegt. Möglichkeit der Eintragung eines höheren Stammkapitals, ohne dass es bei der Eintragung der Gesellschaft und der Eröffnung des Bankkontos bei der Bank hinterlegt wird*.

Bankeinführung* (Online-Banking, Kreditkarte,...) bei Revolut Business, Wise,...: 0 € (in allen Aufträgen zur Unternehmensgründung enthalten)


Oder

Deutscher Support (ein unabhängiger, für den Kunden verantwortlicher Partner, der bei der Bank angestellt ist, ruft Sie auf Italienisch an und bearbeitet Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Revolut Business oder einem anderen unserer Partner): 290 € ohne MwSt.

Oder

Bankeneinleitung* in einer echten Bank in Europa (deutsche Sprache und Manager, Bankangestellter), Bankfilialnetz in einem an Italien angrenzenden Land: mit Reise, 392 € ohne MwSt.

Oder

Vorstellung der Bank* in einer ehten Bank, die aus einem Netz von Filialen besteht, OHNE DELOCALISIERUNG (was bei einer echten Bank selten ist), natürlich mit Online-Fernzugriff und mit einem unabhängigen Kundenbetreuer, der für die Bank arbeitet und Deutsch spricht: keine Reisekosten, 392 € ohne MwSt.

Oder

HSBC-Bankeinführung* in einem EU-Land : 890 € ohne Mehrwertsteuer

Sie können sich natürlich auch für eine Einführung* in das Online-Banking (neo-banking: Revolut Business oder einer unserer Partner) entscheiden, die in allen unseren Gründungspaketen kostenlos enthalten ist.

Zu unseren Stärken gehören:

  1. Schnelle und garantierte Registrierung Ihres Unternehmens in ca. 1-2 Arbeitstagen (London) + Bankeinführung inklusive*.
  2. Für die Gründung Ihres Unternehmens senden wir Ihnen per E-Mail ein Online-Formular zum Ausfüllen; Sie müssen ein Foto Ihres Reisepasses oder Personalausweises und einen Wohnsitznachweis beifügen.
  3. Schneller Online-Service (kein Papierkram oder Reisen für einige Länder wie England, Schottland, Irland, Bulgarien, Malta, …).
  4. Sobald Ihr Unternehmen registriert ist, senden wir Ihnen per E-Mail die PDF-Dokumente, die Ihr Unternehmen bilden. Sie erhalten dann Ihre Unternehmensdokumente per E-Mail in Echtzeit.
  5. Kostenloser Kundendienst in italienischer Sprache an 6 Tagen in der Woche, von 9 bis 19 Uhr.
Neu: Vermittlung eines Kontakts zu einem unserer Kundenreferenten. Möchten Sie sich über unser Unternehmen vergewissern? Wir bieten Ihnen auf Anfrage die Möglichkeit, mit einem unserer Kundenreferenten in Kontakt zu treten.

Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

 “Wenn die Dividenden von einem französischen Unternehmen an ein britisches Unternehmen gezahlt werden, das direkt oder indirekt mindestens 10 % des Kapitals des Unternehmens hältFranzösisches Unternehmen, wird in Frankreich gemäß dem Abkommen keine Quellensteuer einbehalten.”.
https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/media/1_metier/5_international/brexit/20210313_faq_brexit_nid_13663_professionnels.pdf

Ihre Firma in Europa zu gründen bedeutet, in oder nahe der Europäischen Union (EU) zu sein, Ihre Kunden zu beruhigen, Ihren Ruf zu pflegen, Ihr Geschäftspotenzial zu optimieren, solide Beziehungen zu Ihrer Bank aufzubauen (ungewollte Kontosperrungen vermeiden, Transaktionen erleichtern und sichern,…), sich nicht in einem “Steuerparadies” niederzulassen (siehe die Empfehlungen und die schwarzen und grauen Listen der OECD und der EU),… 

Internationales Haager Übereinkommen (Dekret 92-521 vom 16. Juni 1992) “. Jede in der Europäischen Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person hat das Recht, in einem Land ihrer Wahl eine Gesellschaft zu gründen, ohne dass sie dort steuerlich ansässig sein muss”.  .

Société à Londres

Die Montage-Holding

Die Gründung einer Holdinggesellschaft unterliegt in London einer besonderen Regelung. Sie haben die Möglichkeit, eine Holdinggesellschaft oder Muttergesellschaft zu gründen und von vielen interessanten Vorteilen durch einen Agenturvertrag oder Agency Agreement zu profitieren.

Diese Art von Vertrag ist ein Rechtsakt, bei dem zwei Parteien durch eine Vereinbarung miteinander verbunden sind. Explizit ist eine Tochtergesellschaft mit einer Muttergesellschaft verbunden. Die Gewinne, die die Tochtergesellschaft erwirtschaftet hat, werden zum Teil in Form von Dividenden an die Muttergesellschaft zurückgeführt, nach Steuern der Tochtergesellschaft, im Verhältnis zu den von der Holding gehaltenen Aktien: Konsultieren Sie einen Steueranwalt, bevor Sie uns eine Holdinggesellschaft bestellen.

Entschlüsselung
Eine Holdinggesellschaft ist eine Muttergesellschaft, die eine Beteiligung an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält und nicht unbedingt selbst handelt.

Es kann viele Gründe geben, warum es vorteilhafter ist, eine Holdinggesellschaft in einer Konzernstruktur zu haben, als eine eigenständige Gesellschaft zu haben:

1. Mutualisieren

Einer der Hauptvorteile ist das Management, insbesondere von Kosten, Risiken, Know-how und Kundenbeziehungen.

Wenn ein Unternehmen gemeinsam einkauft oder verkauft, investiert oder F&E (Forschung und Entwicklung), Technologien, Produktion, Einstellungen, Räumlichkeiten, Kommunikation, Sicherheit, gewerbliches Eigentum usw. gemeinsam nutzt, sollte man erwägen, diese in getrennten Tochtergesellschaften unter der gemeinsamen Kontrolle einer Holdinggesellschaft zusammenzufassen.

Es kann Verwaltungsfunktionen und zentrale Dienste geben, die von verschiedenen Unternehmen eines Konzerns genutzt werden. Diese können in einer Holdinggesellschaft angesiedelt sein, die dann den Tochtergesellschaften Rechnungen stellt, damit die Kosten angemessen verteilt, untereinander oder sogar gepoolt werden.

2. Schützen
Eine Portfoliogesellschaft kann verwendet werden, um die Vermögenswerte eines Unternehmens zu halten, wie z. B. Handels- oder Investitionsobjekte, Anlagen und Maschinen, geistiges Eigentum und überschüssige Barmittel, um Investitionen zu ermöglichen.

Die Tochtergesellschaften übernehmen dann die täglichen Geschäfte, einschließlich der Verwaltungs-, Handels- und Finanzverantwortung. Die von der Holding gehaltenen Vermögenswerte können bei Bedarf an die Tochtergesellschaften verleast werden, müssen aber vor Gläubigern und den mit Handelsunternehmen verbundenen Risiken geschützt werden.

Im Rahmen einer Konzernstruktur wird das Risiko für die Tochtergesellschaften minimiert, wenn ein Teil von ihnen schlechte Ergebnisse erzielt oder insolvent wird. Dies wäre nicht der Fall, wenn alles innerhalb eines einzigen Unternehmens betrieben würde, das dann alle Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz einer oder mehrerer bestimmter Abteilungen (Departments) tragen würde.

In dem Fall, dass ein grenzüberschreitendes Unternehmen in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) keine physische und materialisierte Niederlassung (Mitarbeiter, Räumlichkeiten) in seinem Gastland (Land, in dem es eingetragen ist) hat, d. h. es fehlt ihm die tatsächliche Geschäftstätigkeit und damit die wirtschaftliche Substanz in seinem Gastland, muss es die Körperschaftssteuer in dem Land zahlen, in dem die Geschäftstätigkeit tatsächlich entfaltet wird.  Diese Körperschaftssteuer wird dann zu dem Satz erhoben, der in dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, festgelegt ist. Ein Nichtansässiger (im Ausland oder nicht) ist ein Arbeitnehmer oder Eigentümer eines Unternehmens, der nicht in dem Land, in dem er arbeitet, steuerlich ansässig ist. Der nicht steueransässige Eigentümer eines grenzüberschreitenden Unternehmens in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) muss seine Steuern in dem Land zahlen, in dem er seinen steuerlichen Wohnsitz hat. Für Frankreich gilt das Prinzip des steuerlichen Wohnsitzes “Ihr steuerlicher Wohnsitz ist in Frankreich, wenn dies der Ort Ihres Hauptaufenthalts ist, d. h. wenn Sie sich dort mehr als 6 Monate im Laufe des Jahres aufhalten.” https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F62

Eine grenzüberschreitende Gesellschaft in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) zu gründen, bedeutet auch, eine wirtschaftliche Substanz (tatsächliche lokale Organisation der Tätigkeit: Büros, Räumlichkeiten, Aktivität, Materialisierung, Ressourcen,…) zu etablieren, was für Sie als Eigentümer der Gesellschaft in einem fernen Land kompliziert ist, wenn Sie nicht in dem Land, in dem sich Ihre Gesellschaft befindet, ansässig sind. Die Nichtexistenz einer wirtschaftlichen Substanz einer grenzüberschreitenden Gesellschaft in Europa (in oder in der Nähe der Europäischen Union) ist gleichbedeutend mit dem faktischen Betrieb und der steuerlichen Niederlassung der Gesellschaft in dem Land, in dem der Eigentümer der Gesellschaft steuerlich ansässig ist. Die Gründung einer Gesellschaft in Europa für einen EU-Bürger bedeutet, dass die Niederlassung der Gesellschaft erleichtert wird und dass die Verwaltung, Buchhaltung, Produktion, Vermarktung und die Steuererklärungen im Land des Gesellschaftssitzes gut gemeistert werden. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Verpflichtungen des Eigentümers des Unternehmens in dem Land, in dem er steuerlich ansässig ist.

Das Unternehmen muss eine Firmenadresse in London haben, die wir Ihnen für 41 €/Monat zur Verfügung stellen, einschließlich der digitalisierten Postverwaltung.Optional und gegen Aufpreis können Sie ein Büro oder einen Konferenzraum nutzen.

Optional, auf Anfrage und nach Kostenvoranschlag, können wir Ihnen bei der Schaffung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens helfen (Ansiedlung, Materialisierung, Rekrutierung, Organisation, Entwicklung).

*Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Berechtigung zur Eröffnung eines Bankkontos* sind ausschlaggebend für die Entscheidung der angefragten Bank.Wir garantieren nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Einführung eines Bankkontos* ist eine Dienstleistungspflicht und keine Ergebnispflicht. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen sowie Datenschutzrichtlinien..