Création de société en Pologne

Unsere Stärke: Bankeinführungen* bei echten Banken (Bankfilialnetz)

und immer unsere Echtzeit- und italienische Reaktionsfähigkeit, ständige Überwachung und Unterstützung, die in allen unseren Paketen enthalten sind.

Das Premium-Paket* : Zahlung in 1 oder 2 Raten

In 1-maliger Zahlung 1864 € bezahlen

In 1 Mal bezahlen

In 2 Raten zahlen, Anzahlung von 948 €.

In 2 Raten zahlen
  • Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie automatisch per E-Mail ein Formular zur Unternehmensgründung, das Sie ausfüllen müssen.
  • Zahlung per Banküberweisung ist ebenfalls möglich: Sie können Ihre Bestellung oben aufgeben; während des Bezahlvorgangs wird Ihnen die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung angeboten. Markieren Sie das Kästchen ‘Banküberweisung’. Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Bankverbindung für die Überweisung zu. Sie haben die Möglichkeit, in einer oder zwei Raten zu zahlen.

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LTD (Limited) mit Sitz in London, keine Reise erforderlich, Einführung in die HSBC-Bank*.
Neu: Vermittlung eines Kontakts zu einem unserer Kundenreferenten. Möchten Sie sich über unser Unternehmen vergewissern? Wir bieten Ihnen auf Anfrage die Möglichkeit, mit einem unserer Kundenreferenten in Kontakt zu treten.

Das Premium-Paket umfasst :

  • Gründung einer Gesellschaft in Polen ohne Reiseaufwand, Bankeneinleitung* HSBC.
  • Ultraschnelle Unterstützung bei der Bankeneinleitung*.
  • Bonus (geschenkt): 3 exklusive, noch nicht genutzte Geschäftsideen.
  • Wir garantieren umfassende und qualitativ hochwertige Dienstleistungen, die transparent und vertrauensvoll sind; wir garantieren Echtzeitverfügbarkeit an 6 Tagen pro Woche 10 Stunden pro Tag, Betreuung und Unterstützung… Finden Sie heraus, was unsere Kunden über uns sagen. 
  • Sie möchten per Banküberweisung bezahlen? Kein Problem, fordern Sie unsere Bankverbindung unter 0667896739 an.
  • Sie möchten sich bezüglich unserer Leistungen beruhigen lassen? Kein Problem, wir können Ihnen die telefonischen Kontaktdaten eines oder mehrerer Kunden geben.
  • Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).
Stammkapital von 1 £ eingetragen*, nicht hinterlegt. Möglichkeit der Eintragung eines höheren Stammkapitals, ohne dass es bei der Eintragung der Gesellschaft und der Eröffnung des Bankkontos bei der Bank hinterlegt wird*.

Bankeinführung* (Online-Banking, Kreditkarte,...) bei Revolut Business, Wise,...: 0 € (in allen Aufträgen zur Unternehmensgründung enthalten)


Oder

Deutscher Support (ein unabhängiger, für den Kunden verantwortlicher Partner, der bei der Bank angestellt ist, ruft Sie auf Italienisch an und bearbeitet Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Revolut Business oder einem anderen unserer Partner): 290 € ohne MwSt.

Oder

Bankeneinleitung* in einer echten Bank in Europa (deutsche Sprache und Manager, Bankangestellter), Bankfilialnetz in einem an Italien angrenzenden Land: mit Reise, 392 € ohne MwSt.

Oder

Vorstellung der Bank* in einer ehten Bank, die aus einem Netz von Filialen besteht, OHNE DELOCALISIERUNG (was bei einer echten Bank selten ist), natürlich mit Online-Fernzugriff und mit einem unabhängigen Kundenbetreuer, der für die Bank arbeitet und Deutsch spricht: keine Reisekosten, 392 € ohne MwSt.

Oder

Introduction bancaire frontalière et internationale en banques physiques (agences)*

HSBC-Bankeinführung* in einem EU-Land : 890 € ohne Mehrwertsteuer

Création de votre société holding à Londres, sans déplacement, introduction bancaire* HSBC. Nous parlons français

Sie können sich natürlich auch für eine Einführung* in das Online-Banking (neo-banking: Revolut Business oder einer unserer Partner) entscheiden, die in allen unseren Gründungspaketen kostenlos enthalten ist.

Gründung von Unternehmen in der Europäischen Union (EU), Möglichkeit der Zahlung in 2 Raten, Bankeinführung* inbegriffen

Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

Gründung einer Gesellschaft in Polen innerhalb von 24 Stunden (nach Erhalt Ihrer unterschriebenen Dokumente)
Keine Reise erforderlich

Wir führen einen umfassenden Service für die schnelle und effiziente Eintragung von Handelsgesellschaften im KRS (dem polnischen Nationalregister) durch. Dazu gehören Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften und Aktiengesellschaften.

Für bestimmte Arten von Gesellschaften (mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaft) ist es möglich, die Gesellschaft in einem beschleunigten Verfahren einzutragen. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. eine qualifizierte und sichere Unterschrift oder eine EPUAP-Signatur (beglaubigte Online-Unterschrift) haben), können wir Ihre Gesellschaft sogar innerhalb von 24 Stunden eintragen.

Die Körperschaftssteuer in Polen beträgt in der Regel (durchschnittlich) 9%*.

EINREICHUNG EINER GESELLSCHAFT MIT BEGRENZTER HAFTUNG (GmbH)
(Ltd. = Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

2.330 € ht (Zahlung in 1 oder 2 Raten)

UMFANG DER ARBEITEN :

  • Ausarbeitung des Vertrags für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den Anweisungen des Kunden.
  • Vorbereitung der vollständigen Dokumentation für das KRS (das polnische Nationalregister).
  • Einreichung eines Antrags beim Gericht S24
  • Überwachung des Registrierungs-/Änderungsprozesses der Daten
  • Versand der vollständigen Registrierungsunterlagen an den Kunden.
  • Vorbereitung der Mitteilungen für die Umsatzsteuer und die EU-Umsatzsteuer.
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen für die zuständige Steuerbehörde

EINREICHUNG EINER KOMMANDITGESELLSCHAFT
(Sp.k. = spółka komandytowa)

2.490 € ht (Zahlung in 1 oder 2 Raten)

UMFANG DER ARBEITEN :

  • Ausarbeitung einer Vereinbarung über eine Kommanditgesellschaft nach den Anweisungen des Klienten.
  • Vorbereitung der vollständigen Dokumentation für das KRS (das polnische Nationalregister).
  • Einreichung eines Antrags beim Gericht S24
  • Überwachung des Registrierungs-/Änderungsprozesses der Daten.
  • Versand der vollständigen Registrierungsunterlagen an den Kunden.
  • Vorbereitung der Mitteilungen für die Umsatzsteuer und die EU-Umsatzsteuer.
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen für die zuständige Steuerbehörde

EINREICHUNG EINER ANONYMEN GESELLSCHAFT
(sp. a. = Spółka Akcyjna)

2.990 € ht (Zahlung in 1 oder 2 Raten)

UMFANG DER ARBEITEN :

  • Erstellung der Satzung einer Aktiengesellschaft nach den Anweisungen des Klienten.
  • Vorbereitung der vollständigen Dokumentation für das KRS (das polnische Nationalregister).
  • Einreichung eines Antrags
  • Überwachung des Registrierungs-/Änderungsprozesses der Daten.
  • Versand der vollständigen Registrierungsunterlagen an den Kunden.
  • Vorbereitung der Notifizierungen für die Umsatzsteuer und die EU-Umsatzsteuer.
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen für die zuständige Steuerbehörde

Gründung von Unternehmen in Polen

Immer mehr Ausländer entscheiden sich, ihre Unternehmen in Polen zu gründen, da das Land einen hervorragenden Zugang zu neuen Märkten bietet.

Polen ist ein Land mit einer schnell wachsenden Wirtschaft in Mitteleuropa. Daher haben einige Unternehmer beschlossen, ihre Unternehmen dort zu gründen, um ihre Geschäftsmodelle zu sichern.

Verschiedene Arten von Unternehmen :

  • Société à responsabilité limitée polonaise (Sp.z o.o. = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Société en commandite (Sp.k. = Kommanditgesellschaft)
  • Société anonyme polonaise (sp. a. = Aktiengesellschaft)

Jeder Ausländer, ob EU-Bürger oder nicht, kann in Polen eine Firma gründen. Je nach Art der Eintragung kann es erforderlich sein, eine elektronische Signatur oder PESEL (polnische Identifikationsnummer) zu erhalten.

 

Polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
(Sp.z o.o. = spółka z ograniczona odpowiedzialnością)

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste und daher am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Polen; sie bietet Sicherheit, da jeder Anteilseigner nur für die spezifischen Geschäftsanteile seiner Einlage (mindestens 1250 €) haftet und sein persönliches Vermögen (über seine Einlage in das Stammkapital hinaus) nicht aufs Spiel setzt.

société en pologne

Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Polen

Es ist anzumerken, dass es in Polen ein hohes Maß an Bürokratie gibt und das Land eines der strengsten Rechtssysteme in Europa hat, so dass die Gründung einer Gesellschaft in Polen ziemlich kompliziert ist. Wir sind hier, um Ihnen bei der Überwindung aller Hindernisse zu helfen, die während des Gründungsprozesses auftreten können.

Die meisten unserer Kunden entscheiden sich für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und gegen jede andere, weil sie am einfachsten zu organisieren ist und viele Vorteile bietet. Die Haftung der Anteilseigner beschränkt sich auf die in das Unternehmen investierten Vermögenswerte. Wichtig ist auch, dass es möglich ist, in dieser Form verschiedene Arten von Geschäftstätigkeiten auszuüben.

Die Gründung dieser Gesellschaftsform kann von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenommen werden, deren Anteil mindestens 1250 € betragen muss.

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • alle Gesellschafter müssen zum Stammkapital beitragen,
  • sie müssen einen Vorstand wählen,
  • die Handlung muss eine treuhänderische Handlung sein.

Vor der Eintragung muss der Firmenname gewählt werden, der sich natürlich von den bereits in Polen existierenden Firmennamen unterscheiden muss. Am Ende des Firmennamens muss bei Gesellschaften mit Haftung sp. z o.o. stehen.

Wir können Ihre Gesellschaft gründen, ohne dass Sie nach Polen reisen müssen.

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist repräsentativ für etwa 94 % der Firmengründungen und ausländischen Investitionen in Polen.

Obwohl das polnische Gesellschaftsrecht eine Reihe alternativer Gesellschaftsformen vorsieht, hat jede von ihnen bestimmte Nachteile (z. B. erlegt die Aktiengesellschaft (SP) ein hohes Maß an Bürokratie auf, die Rechtsform der „eingetragenen Partnerschaft“ bringt keine Haftungsbeschränkung mit sich. Aus diesem Grund entscheiden sich Investoren in Polen am häufigsten für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung :

  • gilt als vernünftiger Kompromiss zwischen Sicherheit (Haftungsbeschränkung) und einem relativ geringen Maß an Verwaltungsaufwand,
  • ist schnell einzugliedern und im KRS (polnisches Unternehmensregister) einzutragen,
  • seine Besteuerung ist attraktiv: durchschnittlich 9 % der Gewinne bis zu 2 Mio. EUR und 19 % für Gewinne darüber hinaus,
  • ist flexibel für kleine und mittlere Unternehmen.

Zeitbedarf für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung :

  • Online-Gründung der Gesellschaft: 1 bis 5 Arbeitstage, nachdem Sie Ihre unterzeichneten Dokumente erhalten haben.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen

Anzahl der Gründer
Mindestens 1 Verwalter (Direktor), der selbst Aktionär sein kann
Art der Einarbeitung
Unterzeichnung der Satzung:
. -Online
Mindestgesellschaftskapital
1250 € in bar oder in Sachwerten
Mindestwert jeder Aktie
10 €
Besteuerung
9 % IS für Gewinne bis zu 2 Mio. Euro, darüber hinaus: 19 %
Wer kann Aktionär sein?
Keine Beschränkungen, Ausländer können Anteilseigner sein.
Wer kann Mitglied des Direktoriums sein?
Keine Beschränkungen, Ausländer können Anteilseigner sein.
Wer kann Administrator sein?
Keine Einschränkungen, Ausländer handeln als als Verwalter auf. Verwalter müssen ein polizeiliches Führungszeugnis haben. Ein sauberes Strafregister in Bezug auf Unternehmens- und Geschäftsdelikte.
Zeit für die Ausbildung
Online-Inkorporation 1-5 Tage (nach Erhalt der Dokumente unterschrieben)
Anforderung an die Prüfung
Obligatorisch, wenn 2 von 3 Bedingungen erfüllt sind:
. - die Beschäftigung übersteigt 50 Mitarbeiter - die Vermögenswerte übersteigen 2,5 Millionen Euro - der Umsatz übersteigt 5 Millionen Euro
Meldepflicht
Obligatorisch - einmal pro Jahr im KRS (Nationales Gesellschaftsregister)
Verantwortung der Aktionäre
Der oder die Aktionäre übernehmen keine Haftung für die Schulden der Gesellschaft
Verantwortung der Administratoren
Die Verwaltungsratsmitglieder haften nicht für die Schulden der Gesellschaft. für die Schulden der Gesellschaft, vorausgesetzt, sie melden die Insolvenz rechtzeitig die Insolvenz dem Gericht melden.

Merkmale der polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine unabhängige juristische Person mit einer von ihren Anteilseignern getrennten Rechtspersönlichkeit. In der Praxis bedeutet dies, dass sie Güter kaufen und verkaufen sowie Kredite und Schulden in ihrem eigenen Namen halten kann.

Ausländisches Kapital in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

EU-Bürger können in Polen ohne Einschränkungen eine Gesellschaft gründen und leiten. Drittstaatsangehörige können ebenfalls frei eine polnische Gesellschaft gründen und leiten, unterliegen aber in einigen Fällen den gesetzlich festgelegten Beschränkungen. Beispielsweise kann eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mehr als 50 % des Kapitals aus Drittländern hält, nur dann Immobilien in Polen kaufen, wenn sie die Genehmigung des Außenministeriums (oder des Landwirtschaftsministeriums im Fall von landwirtschaftlichem Eigentum) erhalten hat.

Stammkapital der polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Das Mindeststammkapital der polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 5.000 PLN (ca. 1.250 EUR). Das Stammkapital kann durch monetäre oder nicht-monetäre Einlagen (Sacheinlagen, z. B. das Eigentum an beweglichen oder unbeweglichen Gütern) gedeckt werden. Die Einlage darf nicht in Form von Dienstleistungen für das Unternehmen erbracht werden.

Vertretung der polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch einen Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Vertretungsregeln können in der Satzung der Gesellschaft frei gebildet werden. Eine Gesellschaft kann auch durch eine reguläre Vollmacht (pełnomocnik) oder eine eingetragene Vollmacht (prokurent) vertreten werden.

Generalversammlung und Aufsichtsrat der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die oberste Instanz einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Versammlung der Anteilseigner. Ein Aufsichtsrat in einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Stammkapital mehr als 500.000 zł (10.646 €) beträgt und die Anzahl der Anteilseigner mehr als 25 beträgt.

Besteuerung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Da jede polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, wird sie mit der Körperschaftsteuer (KSt) besteuert.
Die Körperschaftsteuer wird auf alle gewerblichen Einkünfte aus allen Quellen (abzüglich Kosten, Einkäufe,…) berechnet; die Körperschaftsteuer beträgt 9% für Gewinne bis zu 2 Millionen Euro und 19% für darüber hinausgehende Gewinne.Von der Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden werden gesondert besteuert.

  • Wenn Dividenden an Aktionäre gezahlt werden, die Privatpersonen sind, werden sie in der Regel mit einer Quellensteuer von 19 % besteuert. Dividenden, die an Ausländer (Steueransässige in anderen Ländern) gezahlt werden, werden jedoch gemäß dem entsprechenden DTT (Doppelbesteuerungsabkommen) besteuert. Steuerausländer müssen ihre Steuern in dem Land zahlen, in dem sie steuerlich ansässig sind: Um herauszufinden, was Sie zu zahlen hätten, wenden Sie sich bitte an einen Steueranwalt.
  • Wenn die Dividenden an die Muttergesellschaft (Holding) gezahlt werden, können sie von der Dividendensteuer befreit werden, wenn die Muttergesellschaft mindestens 15 % des Aktienkapitals der Tochtergesellschaft ununterbrochen für mindestens zwei Jahre hält (fragen Sie einen Steueranwalt nach weiteren Einzelheiten).

Haftung in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Aktionäre einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung haften nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sie tragen eine Haftung bis zum Wert der von ihnen eingebrachten Aktien. Die Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung können für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar gemacht werden, wenn sie nicht innerhalb der im polnischen Insolvenzgesetz festgelegten Frist (d. h. innerhalb von 30 Tagen nach der Insolvenz der Gesellschaft) Konkurs anmelden.

Infolge der Gründung Ihrer Gesellschaft :

  1. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird im Unternehmensregister (KRS) eingetragen und erhält ihre KRS-Nummer.
  2. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhält ihre Steueridentifikationsnummer (PIN) und wird als Steuerzahler registriert.
  3. Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhält ihre eigene statistische Nummer (REGON).

Gründung einer in Polen eingetragenen Kommanditgesellschaft (Partnerschaft)
(Sp.k. = spółka komandytowa)

Seit der Verkündung des neuen polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuchs im Jahr 1997 ist die eingetragene Partnerschaft zu einer der beliebtesten Formen der Führung von kleinen und mittleren Unternehmen geworden. Die eingetragene Partnerschaft wird als Vorläufer einer weniger formellen Geschäftspartnerschaft angesehen. Nach der neueren Steuergesetzgebung sind die Partner dieser Gesellschaftsform verpflichtet, ihr Unternehmen in eine eingetragene Partnerschaft umzuwandeln, nachdem der Umsatz 800.000 EUR pro Jahr übersteigt.

Definition:

In einer eingetragenen Partnerschaft teilen Sie und Ihr Geschäftspartner (oder Ihre Partner) persönlich die Verantwortung für Ihr Unternehmen. Sie können alle Gewinne aus Ihrem Unternehmen unter den Partnern aufteilen. Jeder Partner zahlt Steuern auf seinen Anteil am Gewinn. Die eingetragene Partnerschaft hat eine von den einzelnen Partnern getrennte „Rechtspersönlichkeit“ (im Gegensatz zur eingetragenen Partnerschaft).

Partnerschaft von Ausländern :

EU-Bürgern steht es frei, in dieser Form in Polen Geschäfte zu machen. Staatsangehörigen von Drittländern ist es nicht gestattet, diese Form der Geschäftstätigkeit auszuüben. Ausnahmen von dieser Regel sind sehr selten, können aber in bilateralen Abkommen, die der polnische Staat abgeschlossen hat, vorgesehen sein.

Kapital der Partnerschaft :

Im Partnerschaftsvertrag leisten die Partner eine Einlage in die Partnerschaft, um deren Kapital zu bilden. In Bezug auf das Kapital ist die eingetragene Partnerschaft sehr flexibel. Zunächst einmal gibt es kein bestimmtes Mindestkapital. Darüber hinaus kann jeder Partner zum Eigentum der Partnerschaft bewegliche oder unbewegliche Güter, andere Rechte oder sogar eigene Dienstleistungen beitragen.

Vertretung :

Jeder Partner ist berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.

Haftung:

Die Partner haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bevor die Gesellschafter jedoch gesamtschuldnerisch für die Haftung der Gesellschaft haften, muss die Erfüllung der Schulden gegenüber der Gesellschaft als unwirksam nachgewiesen werden.

Steuern:

Jeder Partner zahlt Steuern auf seinen Anteil am Gewinn.

Eingetragene Partnerschaften sind steuerlich vorteilhaft, da sie zwar Rechtspersönlichkeit besitzen, aber nicht unter die IRS (Körperschaftssteuer) fallen. Die Partner zahlen nur die persönliche Einkommensteuer – PIT. CIT TAX – Die Körperschaftsteuer gilt nicht für eingetragene Partnerschaften. Für nicht in Polen steuerlich ansässige* Personen gilt, dass sie ihre Steuern in dem Land zahlen müssen, in dem sie steuerlich ansässig sind (konsultieren Sie einen Steueranwalt, um herauszufinden, was Sie als Partner (oder Mitglied) einer eingetragenen Partnerschaft zahlen müssten).

Infolge der Eintragung Ihrer eingetragenen Partnerschaft würden Sie :

  1. Ihr Unternehmen wird im Unternehmensregister (KRS) eingetragen + seine KRS-Nummer.
  2. Ihr Unternehmen erhält die Steueridentifikationsnummer (PIN) und wird als Steuerzahler registriert.
  3. Ihr Unternehmen würde seine eigene statistische Nummer (REGON) erhalten.
  4. Ihr Unternehmen würde bei der Agentur für soziale Sicherheit (ZUS) registriert werden.

Gründung einer Aktiengesellschaft in Polen
(Sp) – S.A. (Spółka Akcyjna)

Polnische Aktiengesellschaft (Sp) – S.A. (Spółka Akcyjna) ist eine beliebte Form für größere Unternehmen, wenn z. B. große Investitionen in Polen getätigt werden.

Diese Rechtsform ist unumgänglich, wenn der Investor verlangt :

  • Flexibilität beim Handel mit einer hohen Anzahl von Aktien (Stock); oder

  • erwägt, Kapital (von Dritten oder auf den Finanzmärkten) für die Gründung einer Gesellschaft oder andere betriebliche Investitionen zu beschaffen.

Merkmale der polnischen Aktiengesellschaft

Die polnische Aktiengesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich von der ihrer Aktionäre unterscheidet. Sie kann öffentlich (an der Börse notiert) oder privat (nicht an der Börse notiert) sein.

Aktiengesellschaft mit ausländischem Kapital

EU-Bürger oder EU-Unternehmen können in Polen ohne Einschränkungen eine Aktiengesellschaft gründen und betreiben. Als allgemeine Regel des polnischen Rechts können Ausländer, d. h. Staatsangehörige von Drittländern, ebenfalls frei eine polnische Aktiengesellschaft gründen und verwalten, aber in einigen Fällen können sie Beschränkungen unterliegen, die durch die Bestimmungen des polnischen Rechts auferlegt werden. Beispielsweise ist der Kauf von mehr als 50 % der Aktien einer polnischen Aktiengesellschaft (AG), die Immobilien in Polen besitzt, durch Ausländer (Drittstaatsangehörige) nur nach Einholung einer Genehmigung des Außenministeriums (oder des Landwirtschaftsministeriums im Falle von landwirtschaftlichen Immobilien) erlaubt.

Aktiengesellschaft in Polen

Anzahl der Gründer
Mindestens 1 Verwalter (Direktor), der selbst Aktionär sein kann
Art der Einarbeitung
Status der Unterschrift:
. - Möglichkeit aus der Ferne
Mindestgesellschaftskapital
21288 € zahlbar in bar oder in Sachleistungen
Mindestwert des Bestands
0,01 €
Besteuerung einer AG
9% des IRS für Gewinne bis zu 2 Mio. über 19% oder 0% des IRS
Wer kann Aktionär sein?
Keine Beschränkungen, Ausländer können Anteilseigner sein.
Keine Beschränkungen, Ausländer können Aktionäre sein
Keine Beschränkungen, Ausländer handeln als als Administratoren auf. Verwalter müssen ein Strafregister haben sauber sein in Bezug auf Unternehmensdelikte und Geschäftsvergehen.
Aufsichtsrat
Immer verpflichtend
Zeit für die Ausbildung
Online-Inkorporation 1-5 Tage
Anforderung an die Prüfung
Immer verpflichtend
Meldepflicht
Obligatorisch - einmal pro Jahr beim KRS (Nationales Register)
Verantwortung der Aktionäre
Aktionäre übernehmen keine Verantwortung für die Schulden des Unternehmens
Verantwortung der Administratoren
Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen keine Haftung für die Schulden der Gesellschaft

Stammkapital der polnischen Aktiengesellschaft

Das Mindeststammkapital der polnischen Aktiengesellschaft beträgt 21288 €. Das Aktienkapital muss durch Einlagen gedeckt werden, die in Form von Geld oder Sachleistungen (z. B. Übertragung des Eigentums an einem Vermögenswert (beweglich oder unbeweglich)) erbracht werden können. Die Einlage darf nicht in Form von Dienstleistungen für die Gesellschaft erbracht werden…

Vertretung der polnischen Aktiengesellschaft

Die polnische Aktiengesellschaft wird durch die Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Vorstand der Gesellschaft. Verwaltungsratsmitglieder dürfen nicht für eine längere Amtszeit als fünf Jahre ernannt werden. Die Vertretungsregeln können in der Satzung der Gesellschaft frei festgelegt werden. Eine Gesellschaft kann auch durch eine reguläre Vollmacht (pełnomocnik) oder eine registrierte Vollmacht (prokurent) vertreten werden.

Hauptversammlung der Aktionäre und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft.

Die oberste Instanz einer polnischen Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung der Aktionäre. In jeder polnischen Aktiengesellschaft muss zwingend ein Aufsichtsrat gebildet werden. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, aber im Gegensatz dazu gibt es keine Höchstzahl an Mitgliedern.

Besteuerung von Aktiengesellschaften

Die polnische Aktiengesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer (IRS). Die Körperschaftsteuer wird auf alle Einkünfte aus allen Quellen (nach Abzug von Abzügen) mit einem Satz von 9 % für Gewinne bis zu 2 Millionen Euro und 19 % für höhere Gewinne besteuert. Seit dem 1. Januar 2022 sieht das polnische Steuergesetz eine Steuer von 0 % auf die Einbehaltung von Gewinnen (CIT) vor.

Steuer auf Dividenden

Von polnischen Aktiengesellschaften ausgeschüttete Dividenden werden unabhängig von der Körperschaftsteuer besteuert.

  • An Einzelpersonen gezahlte Dividenden :
    • mit einer Quellensteuer von 19% besteuert werden, oder
    • im Falle von – Steuerinländern in anderen Ländern – kann die Steuer auf Dividenden durch das entsprechende DTT (Doppelbesteuerungsabkommen) festgelegt werden.
  • An die Muttergesellschaft (Holding) gezahlte Dividenden :
    • mit einer Quellensteuer von 19% besteuert werden, oder
    • Befreiung von der Dividendensteuer, die gelten kann, wenn die Muttergesellschaft:
      • mindestens 15% des Aktienkapitals der Tochtergesellschaft ununterbrochen für mindestens zwei Jahre hält; und
      • unterliegt einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Polen, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Staat, der zum EWR gehört.

Haftung in der Aktiengesellschaft

Die Aktionäre einer polnischen Aktiengesellschaft haften nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, sie tragen ein Risiko bis zum Wert ihrer Einlage. Im Gegensatz zur GmbH sind die Vorstandsmitglieder einer AG in der Regel nicht der Haftung für die Schulden des Unternehmens ausgesetzt, wenn sie den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellen.

Im Anschluss an die Gründung Ihrer Gesellschaft erhalten Sie :

  1. Ihre Aktiengesellschaft, eingetragen im Unternehmensregister (KRS) und KRS-Nummer.
  2. Ihre Aktiengesellschaft wird eine Steueridentifikationsnummer (PIN) erhalten und als Steuerzahler registriert werden.
  3. Ihre Aktiengesellschaft erhält eine eigene statistische Nummer (REGON)

Wir garantieren umfassende und qualitativ hochwertige Dienstleistungen, die transparent und vertrauensvoll sind; wir garantieren Echtzeitverfügbarkeit an 6 Tagen in der Woche 10 Stunden am Tag, Betreuung und Unterstützung… Finden Sie heraus, was unsere Kunden über uns sagen.

Für die Gründung einer Gesellschaft in Polen bietet diese mehrere Rechtsformen für Unternehmen an, darunter die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością – Sp. z o.o.) und die Aktiengesellschaft (spółka akcyjna – S.A.). Die Sp. z o.o. wird aufgrund ihrer Einfachheit und Flexibilität allgemein für kleine und mittlere Unternehmen empfohlen.

LTD (Limited) mit Sitz in London, keine Reise erforderlich, Einführung in die HSBC-Bank*.

Die Zeit, die benötigt wird, um ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer und die EU-Umsatzsteuer zu registrieren, muss zum Registrierungsverfahren hinzugerechnet werden, was in Extremfällen mehrere Monate dauern kann. *Unser Preis beinhaltet nicht die Option „Ohne Reise“ (490 € ht), die Treuhandgebühren (680 € ht), die Hinterlegung des Stammkapitals und die Domizilierung (Adresse des Firmensitzes, digitalisierte Verwaltung der Post, Nachverfolgung und Unterstützung: 690 € ht). Mindestens eine Reise für die Eröffnung des Bankkontos erforderlich.

Optional, auf Anfrage und nach Kostenvoranschlag, können wir Ihnen bei der Schaffung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens helfen (Ansiedlung, Materialisierung, Rekrutierung, Organisation, Entwicklung).

 *Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Eignung für die Eröffnung eines Bankkontos* sind für die Entscheidung der Bank ausschlaggebend. Wir übernehmen keine Garantie für die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bankeneinleitung* ist eine Dienstleistungsverpflichtung und keine Ergebnisverpflichtung. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und Datenschutzrichtlinie.