Portugal

Unsere Stärke: Bankeinführungen* bei echten Banken (Bankfilialnetz)

und immer unsere Echtzeit- und italienische Reaktionsfähigkeit, ständige Überwachung und Unterstützung, die in allen unseren Paketen enthalten sind.

Das Premium-Paket* : in 1 oder 2 Raten zahlen

Zahlung in 1 Rate € 1990

SOFORT BEZAHLEN

Zahlung in 2 Raten, Vorauszahlung € 1125

2 Mal bezahlen
  • Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erhalten Sie automatisch per E-Mail ein Formular zur Unternehmensgründung, das Sie ausfüllen müssen.
  • Zahlung per Banküberweisung ist ebenfalls möglich: Sie können Ihre Bestellung oben aufgeben; während des Bezahlvorgangs wird Ihnen die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung angeboten. Markieren Sie das Kästchen ‘Banküberweisung’. Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen unsere Bankverbindung für die Überweisung zu. Sie haben die Möglichkeit, in einer oder zwei Raten zu zahlen.

chat with us [email protected] (auf Deutsch oder Französisch)

chat with us +33667896739 (in Französisch ) chat with us whatsapp (in Französisch )

chat with us [email protected]
(auf Deutsch oder Französisch)

chat with us +33667896739 (in Französisch )

chat with us whatsapp (in Französisch )

Neu: Vermittlung eines Kontakts zu einem unserer Kundenreferenten. Möchten Sie sich über unser Unternehmen vergewissern? Wir bieten Ihnen auf Anfrage die Möglichkeit, mit einem unserer Kundenreferenten in Kontakt zu treten.

Das Premium-Paket umfasst :

  • Gründung einer Firma in Portugal ohne Reiseaufwand, Bankeinführung* HSBC.
  • Ultraschnelle Unterstützung bei der Bankeinführung*.
  • Bonus (angeboten): 3 exklusive, noch nicht genutzte Geschäftsideen.
  • Wir garantieren umfassende und qualitativ hochwertige Dienstleistungen, die transparent und vertrauensvoll sind; wir garantieren  Echtzeit-Verfügbarkeit an 6 Tagen in der Woche 10 Stunden am Tag, Betreuung und Unterstützung… Entdecken Sie was unsere Kunden über uns sagen. .
  • Sie möchten per Banküberweisung bezahlen? Kein Problem, fragen Sie nach unserer Bankverbindung unter 0667896739
  • Möchten Sie sich über unsere Leistungen vergewissern? Kein Problem, wir können Ihnen die telefonischen Kontaktdaten eines oder mehrerer Kunden geben
  • Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

Bankeinführung* (Online-Banking, Kreditkarte,...) bei Revolut Business, Wise,...: 0 € (in allen Aufträgen zur Unternehmensgründung enthalten)


Oder

Deutscher Support (ein unabhängiger, für den Kunden verantwortlicher Partner, der bei der Bank angestellt ist, ruft Sie auf Italienisch an und bearbeitet Ihren Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Revolut Business oder einem anderen unserer Partner): 290 € ohne MwSt.

Oder

Bankeneinleitung* in einer echten Bank in Europa (deutsche Sprache und Manager, Bankangestellter), Bankfilialnetz in einem an Italien angrenzenden Land: mit Reise, 392 € ohne MwSt.

Oder

Vorstellung der Bank* in einer ehten Bank, die aus einem Netz von Filialen besteht, OHNE DELOCALISIERUNG (was bei einer echten Bank selten ist), natürlich mit Online-Fernzugriff und mit einem unabhängigen Kundenbetreuer, der für die Bank arbeitet und Deutsch spricht: keine Reisekosten, 392 € ohne MwSt.

Oder

HSBC-Bankeinführung* in einem EU-Land : 890 € ohne Mehrwertsteuer

Sie können sich natürlich auch für eine Einführung* in das Online-Banking (neo-banking: Revolut Business oder einer unserer Partner) entscheiden, die in allen unseren Gründungspaketen kostenlos enthalten ist.

Création de société en Portugal

Boosten Sie Ihr Geschäft mithilfe unserer Kontaktnetzwerke in ganz Europa (Hersteller, Händler, Lieferanten, Wiederverkäufer, lokale Agenten, Logistik und Wareneingang,…).

GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG IN PORTUGAL

Die portugiesische Regierung fördert ausländische Investitionen im Land, indem sie mehrere Anreize und Steuervorteile geschaffen hat, die für groß angelegte Investitionen in Portugal vorgesehen sind. 

Portugal bietet auch finanzielle Vorteile, Steuererleichterungen und Unterstützung für kleine und mittlere ausländische Unternehmen, die investieren.

Es gibt keine Diskriminierung in Bezug auf ausländische Investitionen in Portugal, wo ausländische Unternehmen in fast allen Wirtschaftssektoren frei investieren können.

Der Gründungsprozess für ausländische Körperschaften ist dem für inländische Unternehmen sehr ähnlich, wo Initiativen ergriffen wurden, um den Gründungsprozess in den meisten Fällen auf weniger als eine Stunde zu beschleunigen. Die sehr schnelle Gründung in Portugal ist ab der Unterzeichnung der Dokumente, die wir Ihnen zusenden, und bei Ihrer Reise nach Portugal: planen Sie einen Tag ein.

Ausländischen Unternehmen stehen in Portugal drei Hauptgründungsformen zur Verfügung. Jede dieser Formen hat eigene Vor- und Nachteile sowie unterschiedliche Geschäftstätigkeiten, Registrierungsanforderungen und Mindestkapitalanforderungen. In den meisten Fällen hängt dies davon ab, wie sehr sich ein Unternehmen an Portugal bindet und welche Geschäftstätigkeit geplant ist.

Bei der Gründung eines Unternehmens in Portugal haben Sie folgende Möglichkeiten:

 
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Partnerschaften
  • Zweigstelle/Vertretungsbüro

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Struktur der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann privat oder öffentlich sein

Portugal
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (privat) – Häufigste Gesellschaftsform

 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade por Quotas, “LDA”) wird für Körperschaften empfohlen, die in Portugal ein kleines Unternehmen mit einer geringen Anfangsinvestition gründen möchten. Sie ist aufgrund ihrer Bequemlichkeit für kleine Unternehmen und ihrer vereinfachten Verwaltungs- und Aufsichtsstruktur die in Portugal am häufigsten verwendete Gründungsform.

Die LDA muss von mindestens zwei Gründern gegründet werden; seit 2011 gibt es kein Mindeststammkapital mehr, sondern die Gesellschafter legen die Höhe des Stammkapitals selbst fest. Die Haftung jedes Anteilseigners ist auf die Höhe seiner Einlage beschränkt.

Die Verwaltung der LDA erfolgt durch einen einzigen Verwalter, der von der Hauptversammlung der Aktionäre ernannt wird und die oberste Autorität der portugiesischen LDA ist.

Im portugiesischen LDA besitzen die Aktionäre keine Aktien, sondern “Quoten”. Die Quoten stellen das Kapital der Gesellschaft dar und werden in der Satzung beschrieben. Für die Übertragung dieser Quoten ist kein öffentlicher Akt erforderlich, da ein privates Dokument ausreicht.

Nach ihrer Gründung muss die LDA-Gesellschaft nicht jährlich geprüft werden, wenn sie zwei der drei Anforderungen in den beiden vorangegangenen Jahren erfüllt hat:

  • Gesamtvermögen unter 1,5 Mio. €
  • Gesamtumsatz unter 3 Mio. €
  • Weniger als 50 Beschäftigte
Portugal
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (öffentlich) – Offensichtlich viel seltener verwendet als die Sociedade por Quotas, “LDA”.

Die Gesellschaft mit öffentlicher Haftung (Sociedade anónima, “S.A.”) ist eher für diejenigen geeignet, die ein mittleres oder großes Unternehmen mit einem hohen Maß an Investitionskapital bilden und eine komplexere Verwaltungs- und Aufsichtsstruktur haben. 

Dies ist besonders für Körperschaften geeignet, die ein hohes Maß an Finanzmitteln aufbringen wollen. Diese Art der Eingliederung ermöglicht auch die Notierung der Aktien an der portugiesischen Börse.

Die S.A. muss aus mindestens fünf Aktionären bestehen und ein Mindeststammkapital von 50.000 € haben. Die Haftung jedes Aktionärs ist auf die Höhe seiner Einlage beschränkt.

Die Verwaltung wird von einem Vorstand übernommen, der von der Hauptversammlung der Aktionäre ernannt wird, und vom Aufsichtsrat beaufsichtigt.

Es gibt zwei Arten von Aktien: Namensaktien und Inhaberaktien, die eine der beiden Repräsentationsformen annehmen können: gehaltene Aktien oder Buchaktien.

Die einmal gegründete AG muss jährlich geprüft werden.

Prozess der Einbettung

Der Gründungsprozess in Portugal ist auf Schnelligkeit und Effizienz ausgelegt.

  1. Namen im Nationalen Register für kollektive Körperschaften (Registro Nacional de Pessoas Colectivas, RNPC)
    eintragen lassen
    Ein neu gegründetes Unternehmen muss seinen Namen beim RNPC überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass er nicht im Register verwendet wird. Wenn der Name verfügbar ist, kann er gegen eine Gebühr für einen Zeitraum von 48 Stunden reserviert werden. Eine weitere Option ist die Auswahl aus der RNPC-Liste der vorab genehmigten Namen in der Datenbank. Sobald der Name erfolgreich bearbeitet wurde, erhält das Unternehmen das Zertifikat über die Genehmigung des Namens.
  2. Ein Bankkonto eröffnen.
    Ein Bankkonto muss von den Gründern eröffnet werden, mit einer Einlage für das für jedes Mitglied erforderliche Mindeststammkapital.
  3. Erhalt der Zulassungsbescheinigung.
    Gründer müssen beim nationalen Register für Körperschaften eine portugiesische Steuernummer beantragen (NIF: wir kümmern uns darum).
  4. Anmeldung von Angestellten 

    Die Körperschaft muss alle Mitarbeiter bei den Centros de Formalidades das Empresas (CFE) oder den Büros des Handelsregisters 24 Stunden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit oder spätestens 10 Tage nach der Anmeldung der Unternehmensgründung registrieren (Sie können uns damit beauftragen).

    Der Arbeitgeber muss die Angestellten außerdem innerhalb von 24 Stunden nach Inkrafttreten des Arbeitsvertrags bei der portugiesischen Sozialversicherungsbehörde der Region anmelden (Sie können uns damit beauftragen).

  5. Mitteilung an die Arbeitsaufsichtsbehörde

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsaufsichtsamt (Inspecção-Geral do Trabalho) den Namen des Unternehmens, die Steuernummer, eine Kopie der Gründungsanzeige, eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Anschrift des Firmensitzes mitteilen (Sie können uns damit beauftragen).

  6. Registrierung der Versicherung

    Der letzte Schritt ist der Abschluss einer Arbeitsunfallversicherung bei einem privaten Versicherer für alle Angestellten und Führungskräfte, die ein regelmäßiges Gehalt beziehen. Die Versicherung wird von einem privaten Versicherer abgeschlossen und kann auch nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen werden (Sie können uns damit beauftragen).

Portugal
Andere Gesellschaftsformen, weniger genutzt
Unternehmen Partnerships

In Portugal ist eine partnerschaftsähnliche Gesellschaft möglich, wenn es mindestens zwei Partner gibt, die die Geschäftseinheit bilden. Partnerschaftsgesellschaften sind für Berufstätige wie Rechtsanwälte und Freiberufler im Allgemeinen weit verbreitet. 

Sie werden in Portugal nicht oft als Gründungsmethode für die meisten Arten von Unternehmen verwendet, da die Partner einer unbeschränkten Haftung unterliegen. Eine partnerschaftsähnliche Gesellschaft erfordert eine von den Partnern unterzeichnete Urkunde, in der der Beitrag jedes Partners, die Art der Gewinnverteilung und das Verfahren für die Aufnahme neuer Partner beschrieben werden.

Es gibt drei Arten von Partnerships :

Portugal
Kommanditgesellschaft (Sociedade em Comandita Simples, “SC”)

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, von denen mindestens einer ein Komplementär ist, der eine unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt, während die anderen eine beschränkte Haftung haben. Der Komplementär ist für alle Entscheidungen verantwortlich, die er innerhalb der Gesellschaft exklusiv trifft, und hat auch das Monopol auf die Gewinne; er kann die Gewinne nach Belieben mit dem oder den Kommanditisten teilen. Der oder die Kommanditisten haben keine Entscheidungsbefugnis und kein Recht auf die Gewinne; im Falle einer Investition ihres Anteils in die Gesellschaft (Einlage in das Kontokorrentkonto, was nicht als Aktien betrachtet werden kann) können der oder die Kommanditisten ihre Investition selbstverständlich zurückfordern. Der Kommanditist haftet nur in dem Maße, in dem er einen finanziellen Beitrag zum Unternehmen leistet. Für Kommanditgesellschaften gibt es keine Mindestanforderungen an das Gesellschaftskapital.

Offene Handelsgesellschaft (sociedadeem Nome colectivo, im Folgenden “OHG”)

Eine offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Partnern, die die volle Verantwortung für die Gesellschaft tragen. Beide Partner sind für Entscheidungen verantwortlich und teilen sich die Gewinne.

Für offene Handelsgesellschaften gibt es keine Mindestanforderungen an das Stammkapital.

Kommanditgesellschaft mit Gesellschaftskapital (Sociedade em Comandita por Acções)

Dies ist eine dritte Form der Partnerschaft, die der Kommanditgesellschaft ähnlich ist und bei der es sowohl Komplementäre als auch Kommanditisten gibt. Ein Schlüsselunterschied besteht darin, dass das von den Kommanditisten eingebrachte Kapital in Aktien aufgeteilt werden muss, wodurch die Kommanditisten zu Aktionären werden. Das Mindeststammkapital beträgt 50.000 €, wobei bei der Gründung der Gesellschaft mindestens 30 % eingezahlt werden müssen; der Name der Gesellschaft muss den Namen mindestens eines Komplementärs enthalten.

Zweigstelle/Vertretungsbüro

Eine Zweigniederlassung (sucursal) oder eine Repräsentanz (escritório de representação) kann von einem ausländischen Unternehmen gegründet werden, das unter dem Namen des Unternehmens agiert, während es gleichzeitig regelmäßige Geschäftstätigkeiten ausübt. Ausländische Unternehmen können diese Option attraktiv finden, da sie eine größere Ausübung der Kontrolle ermöglicht: Funktionen wie insbesondere Buchhaltung, Personalwesen und Steuern werden von dem ausländischen Unternehmen kontrolliert, während die Handelsfunktion von der Zweigniederlassung wahrgenommen wird.

Diese Art der juristischen Person ist für diejenigen gedacht, die nicht beabsichtigen, eine feste Unternehmensstruktur einzubauen.

Zweigniederlassungen in Portugal sind relativ leichter zu gründen, da es keine Mindestanforderungen an das Stammkapital gibt und die finanzielle Beteiligung von den Muttergesellschaften übernommen wird.

Das Verfahren zur Gründung einer Zweigniederlassung ist ähnlich wie bei einem herkömmlichen portugiesischen Unternehmen. Der Name der Zweigniederlassung muss beim Nationalen Register für juristische Personen (RNPC) eingetragen werden und das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein. Für diesen Prozess werden folgende Dokumente benötigt:

    • Gründungsdokumente der Muttergesellschaft
    • Dokumente des Vorstands der Muttergesellschaft, die die Gründung der Zweigniederlassung bestätigen
    • Eine Vollmacht
    • Anmeldebescheinigung
    • Satzung
    • Liste der Verwaltungs- und Aufsichtsräte
    • Alle Dokumente müssen auf Portugiesisch verfasst oder übersetzt werden (wir übernehmen diese Arbeit natürlich).

Eine portugiesische Zweigniederlassung unterliegt denselben Behandlungen wie ein ortsansässiges Unternehmen. Sie muss bei der Sozialversicherung, der Gewerbeaufsicht und einem privaten Versicherer angemeldet werden, was jedem normalen Gründungsprozess ähnelt.

Bei der Gründung eines Unternehmens in Portugal müssen Sie die Rechtsform wählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht: Portugal bietet verschiedene Rechtsformen für Unternehmen an, darunter die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedade por Quotas – Lda) und die Aktiengesellschaft (Sociedade Anónima – SA). 

Portugal

*Unsere Gebühren beinhalten nicht den Erhalt der NIF, Verwaltungs- und Treuhandgebühren (außer im Reisefrei-Paket, siehe oben auf dieser Seite), die Domizilierung und die Hinterlegung des Stammkapitals ab 1 €. Eine Reise ist erforderlich, aber Sie können uns bitten, Sie zu vertreten und daher nicht zu reisen (Paket Ohne Reise), dies ist eine Option (siehe oben auf dieser Seite).

Optional, auf Anfrage und nach Kostenvoranschlag, können wir Ihnen bei der Schaffung der wirtschaftlichen Substanz Ihres Unternehmens helfen (Ansiedlung, Materialisierung, Rekrutierung, Organisation, Entwicklung).

 *Die Einrichtung eines Bankkontos* durch eine dritte Person ist illegal, selbst mit einer Vollmacht; wir fordern Sie auf, misstrauisch gegenüber Websites zu sein, die Ihnen die Eröffnung eines Bankkontos* anbieten. Ein von unserem Unternehmen unabhängiger Manager, der als Kontoverwalter für die Bank arbeitet, wird Sie anrufen, um Ihren Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos* zu bearbeiten; unser Service ist eine Kontaktvermittlung und nicht die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bank entscheidet allein darüber, ob ein Bankkonto* eröffnet wird oder nicht (Art. L. 312-1, II CMF). Das Profil des Antragstellers für ein Bankkonto* und seine Eignung für die Eröffnung eines Bankkontos* sind für die Entscheidung der Bank ausschlaggebend. Wir übernehmen keine Garantie für die Eröffnung eines Bankkontos*. Die Bankeneinleitung* ist eine Dienstleistungsverpflichtung und keine Ergebnisverpflichtung. Siehe unsere anderen besonderen Bedingungen Besondere Bedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen und Datenschutzrichtlinie.