SARL

Die SARL (Société A Responsabilité Limitée) war die am weitesten verbreitete Rechtsform in Frankreich, bevor die SAS die SARL in den letzten Jahren bei der Zahl der Firmeneintragungen “vom Thron stieß”.

Die GmbH erfordert mindestens zwei Aktionäre (wie ihre Variante, die UG (haftungsbeschränkt)) und ein Mindestkapital von 1 Euro.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage in das Stammkapital beschränkt.

Die Geschäftsführung wird von Personen übernommen, die von der Hauptversammlung der Aktionäre ernannt werden und als Direktoren bezeichnet werden. Der Geschäftsführer verwaltet das Unternehmen und ist theoretisch für die Geschäftsführung verantwortlich; er kann auch Aktionär sein.

Die GmbH hat aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der Kosten, die mit den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen des nicht angestellten Geschäftsführers verbunden sind, an Beliebtheit verloren, im Gegensatz zu den Formen des Typs SAS (und SASU), die diese Anforderung nicht zu tragen haben.

Ein Rechnungsprüfer ist erforderlich, wenn die Gesellschaft zwei der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • sie hat mehr als 50 Beschäftigte,
  • Sie erwirtschaftet einen Nettoumsatz von mehr als 3,1 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 1,55 Millionen Euro.