SAS

Die SAS (Société par Actions Simplifiée) muss von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden, der der Vorsitzende sein kann, eine natürliche oder juristische Person (Gesellschaft). Dies ist ein wesentliches Merkmal im Vergleich zu GmbHs oder GmbHUs, bei denen der Geschäftsführer Sozialabgaben an die Sozialversicherung der Selbstständigen (Sécurité Sociale des Indépendants) zahlen muss, die vom Rat für den Sozialschutz der Selbstständigen geleitet wird (Einzelunternehmer und Geschäftsführer fallen nunmehr unter das allgemeine Sozialversicherungssystem, in das die RSI (Sécurité sociale pour les indépendants) integriert wurde). Die Urssaf existiert weiterhin und verwaltet die Sozialversicherungsbeiträge.

Das Stammkapital der SAS beträgt mindestens 1 Euro. Die Leitung dieser Gesellschaft wird von mindestens einem Geschäftsführer (Präsident) wahrgenommen und die Bestellung eines Abschlussprüfers ist nur dann verpflichtend, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die Gesellschaft hat mehr als 20 Mitarbeiter, der Umsatz vor Steuern übersteigt zwei Millionen Euro oder die Bilanzsumme übersteigt eine Million Euro. Wenn der Vorsitzende eine Gesellschaft ist, ist der Abschlussprüfer Pflicht.