SASU

Die SASU ist die Erweiterung der Rechtsform ” SAS : Société par Actions Simplifiée ” ; die SASU bezeichnet eine “Société par Actions Simplifiée Unipersonnelle” (Einpersonen-Aktiengesellschaft).

Die SASU ist also eine SAS, allerdings mit nur einem Gesellschafter. Die Zahl der SASU hat in den letzten Jahren stark zugenommen, da der Vorsitzende einer SASU (wie auch der SAS) keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, wenn er nicht angestellt ist.

Im Jahr 2016 machte die SASU 67 Prozent der neuen Einpersonengesellschaften aus.

Sie werden bemerkt haben, dass es sich bei einer SAS oder SASU nicht um einen ” Geschäftsführer ” (wie bei einer SARL oder SARLU), sondern um einen ” Vorsitzenden ” handelt.

1- Der einzige Gesellschafter der SASU

Die SASU besteht aus einem einzigen Gesellschafter, der entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person (eine Gesellschaft) sein kann.
Der einzige Gesellschafter trifft die Entscheidungen allein, gemäß den in der Satzung festgelegten formalen Regeln. Wenn der einzige Gesellschafter eine Gesellschaft ist, muss die SASU ebenso wie die SAS ihren Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer bestätigen lassen.

2- Finanzielle Verpflichtung

Das Volumen des Eigenkapitals (Stammkapital) wird vom Alleinaktionär frei bestimmt. Mindeststammkapital: 1 €.

Der Alleingesellschafter kann Bar- oder Sacheinlagen leisten.
Sacheinlagen müssen grundsätzlich von einem Wirtschaftsprüfer bewertet werden. Der Alleingesellschafter kann jedoch darauf verzichten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Keine Sachleistungen haben einen Wert von mehr als 30.000 €,
  • Der Gesamtwert der Einlagen darf nicht mehr als die Hälfte des Stammkapitals betragen.

Eine SASU kann wie die SAS ein variables Kapital haben.

Die SASU darf keine Finanztitel öffentlich anbieten noch darf sie zulassen, dass ihre Aktien auf dem Markt gehandelt werden.

3- Wie funktioniert die SASU?

Aufbau und Funktionsweise der SASU

Der einzige Gesellschafter legt in der Satzung die Regeln für die Organisation der Gesellschaft frei fest.

Die Satzung kann auch die Hinzufügung eines oder mehrerer Gesellschafter berücksichtigen, wenn sich die Gesellschaft zu einer SAS weiterentwickelt.

Der erste Vorsitzende der SASU, oft der einzige, wird zwingend in der Satzung genannt.
Er ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Es kann sich um eine natürliche oder juristische Person handeln.
Er ist straf- und zivilrechtlich verantwortlich (insbesondere bei Managementfehlern).

Der Vorsitzende kann der einzige Gesellschafter sein, muss es aber nicht.

Als Gegenleistung für seine Managementtätigkeiten kann der Vorsitzende eine Vergütung erhalten oder nicht.
Die Komponenten dieser Vergütung (fest, variabel usw.) werden entweder in der Satzung oder in einem separaten Dokument (privatschriftliche Urkunde) festgelegt.
Es ist auch möglich, einen Generaldirektor und einen stellvertretenden Generaldirektor zu ernennen.

Wenn der einzige Anteilseigner auch der Vorsitzende ist, profitiert die SASU von vereinfachten Aufbau- und Betriebsregeln.
In diesem Fall muss der einzige Anteilseigner nämlich nicht :

  • jedes Jahr einen Geschäftsbericht erstellen, wenn die Geschäftstätigkeit am Ende eines Geschäftsjahres zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreitet:
    • 4 Millionen Euro für die Bilanzsumme
    • 8 Millionen Euro für den Umsatz ohne Steuern
    • 50 Personen für die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten ständigen Mitarbeiter,
    .
  • den Geschäftsbericht bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts hinterlegen (falls er dazu verpflichtet ist)  er muss ihn jedoch stets allen Personen zur Verfügung stellen, die dies beantragen,
  • Diese Formalität wird durch die Hinterlegung des Jahresabschlusses und des Inventars bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts vervollständigt,
  • im Gesellschaftsregister die vom Register bei der Hinterlegung des Jahresabschlusses ausgestellte Empfangsbescheinigung erwähnen.

Der Rechnungsprüfer im Fall der SASU

Die Bestellung eines Abschlussprüfers für eine SASU ist nur dann verpflichtend, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die SASU überschreitet am Jahresende zwei der folgenden Schwellenwerte:
    • Gesamtbilanzsumme über 1 Mio. Euro
    • Umsatz über 2 Mio. Euro und/oder eine durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten ständigen Mitarbeiter von über 20 Mitarbeitern,
    .
  • Die SASU kontrolliert andere Unternehmen.

4- Das Steuersystem der SASU

Die SASU unterliegt der Körperschaftsteuer.

Es ist jedoch weiterhin möglich, für die Einkommensteuer zu optieren, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    • die Gesellschaft übt eine kommerzielle, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit aus (mit Ausnahme der Verwaltung ihres eigenen Vermögens),
    • das Unternehmen weniger als fünf Jahre alt war, als diese Option gewählt wurde
    • Das Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro,
    • das Unternehmen nicht an einem geregelten Markt notiert ist,

Die Steueroption kann in den ersten drei Monaten des Steuerjahres, in dem sie gelten soll, bei der Steuerbehörde (Service des Impôts des Entreprises) eingereicht werden.

Die Option gilt für 5 Jahre und kann nicht verlängert werden, es sei denn, sie wird fristgerecht gekündigt. Danach ist eine Rückkehr zur Einkommensteuer nicht mehr möglich.

Steuerregelung für die Vergütung des Vorsitzenden einer SASU

Die Vergütung des Vorsitzenden wird, wenn er Arbeitnehmer ist, in der Kategorie der Gehälter und Löhne zur Einkommensteuer veranlagt (Anwendung des Standardabzugs für Berufskosten in Höhe von 10% oder Abzug der tatsächlichen und nachgewiesenen Berufskosten).

5- Das Sozialsystem des Vorsitzenden einer SASU

Wenn er angestellt ist, wird der Präsident als ein Angestellter betrachtet. Als solcher profitiert er von der Sozialversicherung und dem Rentensystem der Angestellten. Er kommt jedoch nicht in den Genuss der Arbeitslosenversicherung, wenn er nicht in diese einzahlt.

6- Übertragung einer SASU

Der Alleingesellschafter kann in der Satzung der Gesellschaft frei festlegen, unter welchen Bedingungen potenzielle Gesellschafter in die Gesellschaft eintreten und aus ihr ausscheiden.

Die Veräußerung von Aktien unterliegt einer vom Käufer zu zahlenden Steuer und dem Kapitalertragssteuersystem für Unternehmen, das vom Verkäufer zu zahlen ist.