Tochtergesellschaft + Holding

Wir können Ihre Tochtergesellschaft in Frankreich, Schottland oder Irland gründen, die sich ganz oder teilweise im Besitz Ihrer englischen Holdinggesellschaft befindet.

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Dieses Modell hat mehrere Vorteile:

– Frankreich: eine Präsenz in Frankreich, die für die meisten Aktivitäten auf französischem Gebiet obligatorisch ist,

– Anwendung des Prinzips der Steuerbefreiung für gewerbliche Dividenden, die an Ihre englische Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden (siehe Seite zur Gründung einer Holdinggesellschaft)*,

– vermeiden Sie es, Ihre Kunden für immer zu verlieren,

– Ihrem Unternehmen ein zweites Leben zu geben,

– beleben Sie Ihr Unternehmen neu.

Warum sollten Sie eine Tochtergesellschaft für Ihre Holdinggesellschaft gründen?

Eine Tochtergesellschaft in Frankreich ermöglicht es Ihnen, Ihre Tätigkeit gegenüber den französischen Steuerbehörden zu rechtfertigen.

Mit einer Tochtergesellschaft in Frankreich können Sie auch die Mehrwertsteuer abführen und, wenn Sie Angestellte haben, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Darüber hinaus können Sie mit einer Tochtergesellschaft in Frankreich Dividenden an Ihre Londoner Holdinggesellschaft ausschütten, die ihrerseits von einer Steuerbefreiung (bis zu -95 %) auf ihre Berufsdividenden* profitieren kann.

Damit die Londoner Holdinggesellschaft Rechte gegenüber der Tochtergesellschaft geltend machen kann, muss sie natürlich Anteile an der Tochtergesellschaft besitzen (mindestens 10 %).

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– Dies hat zur Folge, dass die Gewinne von Unternehmen mit Sitz in Frankreich, die im Ausland tätig sind, nicht der französischen Steuer unterliegen, auch wenn die Buchhaltung für diese Unternehmen in Frankreich zentralisiert ist.

– …Französische Unternehmen können die Körperschaftssteuer nicht nur auf die Gewinne einer im Ausland gelegenen Niederlassung vermeiden,…“

https://www.impots.gouv.fr/portail/international-professionnel/questions/une-entreprise-etrangere-peut-elle-etre-soumise-limpot-sur-les#:~:text=(disposition%20du%20I%20de%20l,exploitations%20est%20centralis%C3%A9e%20en%20France

– Haager Übereinkommen – 1992 – Dekret 92-521 „Jede in der Europäischen Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person hat das Recht, in einem Land ihrer Wahl eine Gesellschaft zu gründen, ohne dort steuerlich ansässig sein zu müssen“.

– Dividenden, die ein britisches Unternehmen erhält, sind im Allgemeinen von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt auch für Dividenden, die von nichtbritischen Unternehmen stammen.

https://www.eaiinternational.org/public_files/prodyn_img/royaume-uni.pdf

– Werden Dividenden von einer französischen Gesellschaft an eine britische Gesellschaft ausgeschüttet, die direkt oder indirekt mindestens 10 % des Kapitals der französischen Gesellschaft hält, wird in Frankreich in Anwendung des Abkommens keine Quellensteuer fällig.

https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/media/1_metier/5_international/brexit/20210313_faq_brexit_nid_13663_professionnels.pdf

*Sie müssen in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Steuern zahlen.

(1)Bitte beachten Sie: Wir erteilen keine Beratung, insbesondere keine Steuerberatung, zum grenzüberschreitenden TUP und/oder zur Gründung einer extraterritorialen Gesellschaft; Sie sollten sich von einem Steueranwalt beraten lassen, bevor Sie einen TUP oder eine extraterritoriale Gesellschaft bei uns bestellen. Ein grenzüberschreitender TUP muss durch ein wirtschaftliches Interesse gerechtfertigt sein: ein triftiger Grund für einen TUP; Sie können Ihre Insolvenz nicht organisieren oder Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ohne Gegenleistung übertragen. Die Gesellschaft, auf die Sie die Vermögenswerte Ihres Unternehmens übertragen, muss einen wirtschaftlichen Grund für die Übernahme Ihres Unternehmens haben: ähnliche Tätigkeiten, Holding (Verwaltung, Finanzierung), Bündelung der Betriebskosten, Humanressourcen, Infrastruktur (bewegliche (Büros), Immobilien), Kundenkreis, Mehrwert, Know-how, Kundenbeziehungen, geistiges Eigentum usw. Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft bleibt Ihr Eigentum, wenn Sie der wirtschaftliche Eigentümer sind: Sie sind gegenüber den Behörden des Landes, in dem Sie steuerlich ansässig sind, rechenschaftspflichtig, auch wenn Sie nur einen Teil der Offshore-Gesellschaft besitzen. Bei grenzüberschreitenden TUPs kommen zu den Verfahrenskosten (890 € ohne MwSt.) noch die Kosten für die rechtliche Anzeige (ca. 290 € ohne MwSt.) hinzu; wenn Sie keine Holdinggesellschaft haben, müssen Sie für deren Gründung zusätzlich 790 € ohne MwSt. einplanen.
Wir erstellen keine privaten Urkunden: Sie füllen ein Formular aus, aus dem die entsprechenden Dokumente hervorgehen. Diese Dokumente wurden bereits mehrfach von einem Rechtsanwalt geprüft und haben es uns ermöglicht, mehrere erfolgreiche grenzüberschreitende TUPs vor den zuständigen Gerichten durchzuführen. Für die Online-Registrierung eines TUP müssen Sie eine zusätzliche Gebühr von 490 € (ohne MwSt.) entrichten.